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Zuletzt geprüft - 06. Juni 2021
In St. Lucia ansässige Körperschaften und Personen, die bestimmte Zahlungen mit Einkommenscharakter an Gebietsansässige oder Gebietsfremde leisten, müssen auf diese Zahlungen wie folgt Steuern einbehalten:
Empfänger | Quellensteuer (%) |
Gebietsansässige Körperschaften: | |
Zahlungen an Auftragnehmer | 10 |
Miete von Ausrüstung | 10 |
Gebietsfremde Körperschaften: | |
Zinsen | 15/15 CARICOM |
Lizenzgebühren | 25/15 CARICOM |
Management-Gebühren | 25/15 CARICOM |
Provisionen oder Gebühren (nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses) | 25 |
Einkünfte eines Trusts | 25 |
Prämien, einschließlich Versicherungsprämien | 25 |
Jede andere Zahlung mit Einkommenscharakter | 25 |
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St. Lucia hat nur ein DBA. Dieses Abkommen zwischen den karibischen Territorien wird als CARICOM-Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnet. Die folgenden Staaten sind Vertragsparteien dieses Abkommens:
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