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Letzte Überprüfung - 22 Dezember 2021
Quellensteuern (Quellensteuer) fallen an, wenn Dividenden und Lizenzgebühren oder ähnliche Zahlungen an Gebietsfremde (und in einigen Fällen an in Zimbabwe ansässige Personen) erklärt oder ausgeschüttet werden.
Dividenden, die von einem Zimbabwischen Unternehmen an eine gebietsfremde Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen der Quellensteuer für gebietsfremde Aktionäre (NRST). Die NRST ist zu einem Satz von 15 % zu entrichten, es sei denn, ein Abkommen sieht Erleichterungen vor. Für Dividenden von Unternehmen, die an der Börse von Zimbabwe notiert sind, gilt ein Satz von 10 %. Die NRST ist innerhalb von dreißig Tagen nach Erklärung der Dividende zu zahlen.
Auf Zinsen, die einer in Zimbabwe ansässigen Person zufließen, ist eine Quellensteuer von 15 % auf den Bruttobetrag der Zinsen zu zahlen. Dies gilt für Zinsen, die von einem registrierten Bankinstitut oder einem Investmentfonds stammen. Bei der einbehaltenen Steuer handelt es sich um eine endgültige Steuer, und das Finanzinstitut ist für die Einbehaltung der Steuer verantwortlich.
Gebietsfremde Anleger sind jedoch derzeit von jeglicher Quellensteuer auf Zinsen befreit.
Die Quellensteuer auf Lizenzgebühren wird fällig, sobald ein Zimbabwisches Unternehmen eine Lizenzgebühr an einen Gebietsfremden zahlt. Die Quellensteuer beträgt 15 % und ist innerhalb von zehn Tagen nach der Zahlung zu entrichten. Die Quellensteuer wird mit ihrer Entstehung fällig (d.h. zum Zeitpunkt der Zahlung), und die tatsächliche Zahlung spielt keine Rolle.
Eine Lizenzgebühr umfasst die Zahlung für die Nutzung oder das Recht zur Nutzung eines Patents oder Geschmacksmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, eines Modells, eines Musters, eines Plans, einer Formel oder eines Verfahrens oder eines anderen Eigentums oder Rechts ähnlicher Art. Sie umfasst auch die Weitergabe von wissenschaftlichen, technischen, industriellen oder kommerziellen Kenntnissen oder Informationen zur Verwendung in Simbabwe. Die Art des zu zahlenden Betrags sollte daher sorgfältig geprüft werden, um festzustellen, ob der betreffende Betrag eine Lizenzgebühr darstellt.
Als Honorare gelten Beträge, die technischer, leitender, administrativer oder beratender Natur sind; die Kosten werden von außen bezahlt. Es gibt einige Ausnahmen, aber die Definition ist weit gefasst und schließt die meisten Kosten ein, die einer simbabwischen Person in Rechnung gestellt werden können.
Die Quellensteuer beträgt 15 % und ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Zahlungsdatum zu entrichten.
Die Quellensteuersätze für Gebietsfremde und die Abkommensvergünstigungen für simbabwische DBA lassen sich wie folgt zusammenfassen. Es ist zu beachten, dass in den Steuerabkommen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann.
Die Definitionen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren in den verschiedenen Abkommen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | |||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Gebühren | |
| Gebietsfremder | 15 (1) | 0 | 15 | 15 |
| Vertraglich: | ||||
| Bulgarien | 10 | N/A | 10 | 10 |
| China | 2.5/7.5 (2) | N/A | 7.5 | 15 |
| Deutschland | 10 | N/A | 7.5 | 7.5 |
| Frankreich | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Kanada | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Malaysia | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Mauritius | 10 | N/A | 15 | 15 |
| Niederlande | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Norwegen | 15 | N/A | 10 | 10 |
| Polen | 10 | N/A | 10 | 15 |
| Schweden | 15 | N/A | 10 | 10 |
| Südafrika | 5/10 (3) | N/A | 10 | 5 |
| Vereinigtes Königreich | 5 | N/A | 10 | 10 |
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Hinweise:
„N/A“ bedeutet, dass die Bestimmungen des Steuerabkommens den Steuersatz auf einen Satz begrenzen, der höher ist als der lokale Zimbabwische Steuersatz. Es ist zu beachten, dass ein Abkommen nur Steuererleichterungen bieten kann und keinen höheren Steuersatz vorschreiben kann.
Die Quellensteuer ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Ausschüttung oder des Zuflusses zu zahlen.
Zimbabwe hat mit den folgenden Ländern Steuerabkommen ausgehandelt bzw. verhandelt derzeit über solche Abkommen:
| Botswana | Jamaika | Tansania |
| Demokratische Republik Kongo | Namibia | Tunesien |
| Indonesien | Serbien und Montenegro | Sambia |
| Iran | Seychellen |
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