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Quellensteuer Serbien

Quellensteuer Serbien

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft- 19. Oktober 2021

 

Die Quellensteuer (Quellensteuer) wird zu einem Satz von 20 % auf Zahlungen wie Dividenden/Gewinnbeteiligungen, Lizenzgebühren (einschließlich verwandter Urheberrechte, Rechte an geistigem Eigentum und verwandter Rechte), Zinserträge, Einkünfte aus Marktforschungsdienstleistungen, Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen und anderen Rechts- und Unternehmensberatungsdienstleistungen, Einkünfte aus ausgeschütteten Überschüssen eines in Konkurs befindlichen Unternehmens, Einkünfte aus dem Liquidationsüberschuss eines in Liquidation befindlichen Unternehmens und Mietzahlungen für Immobilien und andere Vermögenswerte an Gebietsfremde berechnet und gezahlt, es sei denn, ein DBA beantragt einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung.

 

Die Quellensteuer ist auch auf die Einkünfte eines Gebietsfremden zu entrichten, die durch die Durchführung von Unterhaltungs-, Kunst-, Sport- und ähnlichen Programmen in Serbien erzielt werden und die nicht als Einkünfte einer natürlichen Person (Künstler, Musiker, Sportler usw.) besteuert werden.

 

Um in den Genuss der Anwendung eines entsprechenden DBA zu kommen, müssen Gebietsfremde (d.h. der Einkommensempfänger) eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz auf dem vom serbischen Finanzministerium vorgeschriebenen Formular vorlegen, die von der zuständigen Stelle des Wohnsitzlandes des Gebietsfremden abgestempelt wurde.

 

Für Gebietsfremde aus Steuerparadiesen gelten besondere Quellensteuervorschriften. Die Quellensteuer beträgt 25 % auf Lizenzgebühren, Zinsen, Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und anderen Vermögenswerten sowie Dienstleistungsgebühren, die an Gebietsfremde aus Steuerparadiesen gezahlt werden. Dividendenzahlungen an Gebietsfremde aus Steuerparadiesen unterliegen einer Quellensteuer von 20 %. Das serbische Finanzministerium veröffentlicht eine Liste der Länder, die als Steuerparadiese gelten (http://www.poreskauprava.gov.rs/pravna-lica/pregled-propisa/prav ilnici/312/pravilnik-o-listi-jurisdikcija-sa-preferencijalnim-poreskim-sistemom.html).

 

Die nach den geltenden DBA vorgesehenen Quellensteuersätze sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Empfänger Quellensteuer (%) Anwendbar ab
Dividenden (1) Zinsen Lizenzgebühren (3)
Nicht-Vertraglich 20 20 20  
Steuerparadies 20 25 25  
Vertraglich:        
Albanien 5/15 10 10 2006
Ägypten 5/15 15 15 2007
Armenien 8 8 8 2017
Aserbaidschan 10 0/10 (5) 10 2011
Belgien 10/15 15 10 1982
Bosnien und Herzegowina 5/10 0/10 (5) 10 2006
Bulgarien 5/15 10 10 2001
China 5 0/10 (5) 10 1998
Dänemark 5/15 0/10 (5) 10 2010
Deutschland 15 0 10 1989
Estland 5/10 0/10 (5) 5/10 2011
Finnland 5/15 0 10 1988
Frankreich (8) 5/15 0 0 1976
Georgien 5/10 0/10 (5) 10 2014
Ghana (2) 5/15 10 10 N/A
Griechenland 15/5 10 10 2011
Indien 5/15 0/10 (5) 10 2009
Indonesien (2) 15 0/10 (5) 15 2019
Iran (2) 10 0/10 (5) 10 2012
Irland 5/10 0/10 (5) 5/10 2011
Israel (8) 5/15 10 (5) 5/10 2019
Italien 10 10 10 1986
Kanada 5/15 0/10 (5) 10 2014
Kasachstan 10/15 0/10 (5) 10 2017
Katar 5/10 0/10 (5) 10 2011
Kroatien 5/10 10 10 2005
Kuwait 5/10 0/10 (5) 10 2004
Lettland 5/10 0/10 (5) 5/10 2007
Libyen 5/10 0/10 (5) 10 2011
Litauen 5/10 0/10 (5) 10 2010
Luxemburg 5/10 0/10 (5) 5/10 2017
Malaysia 0 (4) 10 10 1991
Malta 5/10 (6) 10 5/10 2011
Marokko (2) 10 0/10 (5) 10 N/A
Mazedonien 5/15 10 10 1998
Moldawien 5/15 10 10 2007
Montenegro 10 0/10 (5) 5/10 2012
Niederlande 5/15 0 10 1983
Nordkorea 10 0/10 (5) 10 2002
Norwegen 0 (7)/5/15 0/10 (5) 5/10 2016
Österreich 5/15 0/10 (5) 5/10 2011
Pakistan 10 0/10 (5) 10 2011
Palästina (2) 10 0/10 (5) 10 N/A
Polen (8) 5/15 10 10 1999
Rumänien 10 0/10 (5) 10 1998
Russland 5/15 10 10 1998
San Marino (8) 5/10 10 10 2019
Schweden 5/15 0 0 1982
Schweiz 5/15 10 10 2007
Simbabwe (2) 5/15 10 10 N/A
Slowakische Republik (8) 5/15 10 10 2002
Slowenien (8) 5/10 0/10 (5) 5/10 2004
Spanien 5/10 0/10 (5) 5/10 2011
Sri Lanka 12.5 10 10 1987
Südkorea 5/10 0/10 (5) 5/10 2017
Tschechische Republik 10 0/10 (5) 5/10 2006
Tunesien 10 10 10 2014
Türkei 5/15 0/10 (5) 10 2008
Ukraine 5/10 0/10 (5) 10 2002
Ungarn 5/15 10 10 2003
Vereinigte Arabische Emirate 0 (7)/5/10 0/10 (5) 10 2014
Vereinigtes Königreich 5/15 10 10 1983
Vietnam 10/15 10 10 2014
Weißrussland 5/15 8 10 1999
Zypern 10 10 10 1987

 

Hinweise

  1. Wenn das begünstigte Unternehmen mindestens 25 % (5 % je nach DBA) des Eigenkapitals des zahlenden Unternehmens besitzt/kontrolliert, gilt der niedrigere der beiden Sätze.
  2. Das Abkommen wurde von keiner der Vertragsparteien ratifiziert.
  3. Ein Steuersatz von 5 % gilt für literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke, Filme und filmähnliche Werke oder andere Quellen für die Wiedergabe von Ton und Bild. Ein Steuersatz von 10 % gilt für Patente, kleine Patente, Marken, Modelle und Muster, technische Innovationen, geheime Formeln oder technische Verfahren.
  4. Nur in Fällen, in denen Dividenden an in Serbien ansässige Personen gezahlt werden. Wenn sie an in Malaysia ansässige Personen gezahlt werden, sind sie in Serbien mit 20 % zu versteuern.
  5. Ein Steuersatz von 0 % gilt, wenn der Empfänger der Einkünfte die Regierung oder staatseigene Banken sind. In allen anderen Fällen sollte ein höherer Satz gelten, der im DBA vorgesehen ist.
  6. Der Quellensteuersatz bezieht sich ausschließlich auf Dividenden, die von Serbien aus ausgeschüttet werden. In Malta darf die Quellensteuer nicht höher sein als die Körperschaftsteuer auf den Gewinn vor der Ausschüttung der Dividende.
  7. Ein Satz von 0 % gilt in Fällen, in denen der Empfänger der Dividendeneinkünfte die Regierung des Vertragsstaates ist.
  8. Neben der Eigentumsvoraussetzung (siehe Anmerkung 1) muss auch das Kriterium der 365 Jahre Haltedauer erfüllt werden, damit der niedrigere der beiden DBA-Sätze auf Dividendenzahlungen angewendet werden kann.

 

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