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Quellensteuer Serbien

Quellensteuer Serbien

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft- 19. Oktober 2021

 

Die Quellensteuer (Quellensteuer) wird zu einem Satz von 20 % auf Zahlungen wie Dividenden/Gewinnbeteiligungen, Lizenzgebühren (einschließlich verwandter Urheberrechte, Rechte an geistigem Eigentum und verwandter Rechte), Zinserträge, Einkünfte aus Marktforschungsdienstleistungen, Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen und anderen Rechts- und Unternehmensberatungsdienstleistungen, Einkünfte aus ausgeschütteten Überschüssen eines in Konkurs befindlichen Unternehmens, Einkünfte aus dem Liquidationsüberschuss eines in Liquidation befindlichen Unternehmens und Mietzahlungen für Immobilien und andere Vermögenswerte an Gebietsfremde berechnet und gezahlt, es sei denn, ein DBA beantragt einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung.

 

Die Quellensteuer ist auch auf die Einkünfte eines Gebietsfremden zu entrichten, die durch die Durchführung von Unterhaltungs-, Kunst-, Sport- und ähnlichen Programmen in Serbien erzielt werden und die nicht als Einkünfte einer natürlichen Person (Künstler, Musiker, Sportler usw.) besteuert werden.

 

Um in den Genuss der Anwendung eines entsprechenden DBA zu kommen, müssen Gebietsfremde (d.h. der Einkommensempfänger) eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz auf dem vom serbischen Finanzministerium vorgeschriebenen Formular vorlegen, die von der zuständigen Stelle des Wohnsitzlandes des Gebietsfremden abgestempelt wurde.

 

Für Gebietsfremde aus Steuerparadiesen gelten besondere Quellensteuervorschriften. Die Quellensteuer beträgt 25 % auf Lizenzgebühren, Zinsen, Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und anderen Vermögenswerten sowie Dienstleistungsgebühren, die an Gebietsfremde aus Steuerparadiesen gezahlt werden. Dividendenzahlungen an Gebietsfremde aus Steuerparadiesen unterliegen einer Quellensteuer von 20 %. Das serbische Finanzministerium veröffentlicht eine Liste der Länder, die als Steuerparadiese gelten (http://www.poreskauprava.gov.rs/pravna-lica/pregled-propisa/prav ilnici/312/pravilnik-o-listi-jurisdikcija-sa-preferencijalnim-poreskim-sistemom.html).

 

Die nach den geltenden DBA vorgesehenen Quellensteuersätze sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Empfänger

 

Quellensteuer (%)Anwendbar ab
Dividenden (1)ZinsenLizenzgebühren (3)
Nicht-Vertraglich202020 
Steuerparadies202525 
Vertraglich:    
Albanien5/1510102006
Armenien8882017
Österreich5/150/10 (5)5/102011
Aserbaidschan100/10 (5)102011
Belgien10/1515101982
Weißrussland5/158101999
Bosnien und Herzegowina5/100/10 (5)102006
Bulgarien5/1510102001
Kanada5/150/10 (5)102014
China50/10 (5)101998
Kroatien5/1010102005
Zypern1010101987
Tschechische Republik100/10 (5)5/102006
Dänemark5/150/10 (5)102010
Ägypten5/1515152007
Estland5/100/10 (5)5/102011
Finnland5/150101988
Frankreich (8)5/15001976
Georgien5/100/10 (5)102014
Deutschland150101989
Ghana (2)5/151010N/A
Griechenland5/1510102011
Ungarn5/1510102003
Indien5/150/10 (5)102009
Indonesien (2)150/10 (5)152019
Iran (2)100/10 (5)102012
Irland5/100/10 (5)5/102011
Israel (8)5/1510 (5)5/102019
Italien1010101986
Kasachstan10/150/10 (5)102017
Kuwait5/100/10 (5)102004
Lettland5/100/10 (5)5/102007
Libyen5/100/10 (5)102011
Litauen5/100/10 (5)102010
Luxemburg5/100/10 (5)5/102017
Mazedonien5/1510101998
Malaysia0 (4)10101991
Malta5/10 (6)105/102011
Moldawien5/1510102007
Montenegro100/10 (5)5/102012
Marokko (2)100/10 (5)10N/A
Niederlande5/150101983
Nordkorea100/10 (5)102002
Norwegen0 (7)/5/150/10 (5)5/102016
Pakistan100/10 (5)102011
Palästina (2)100/10 (5)10N/A
Polen (8)5/1510101999
Katar5/100/10 (5)102011
Rumänien100/10 (5)101998
Russland5/1510101998
San Marino (8)5/1010102019
Slowakische Republik (8)5/1510102002
Slowenien (8)5/100/10 (5)5/102004
Südkorea5/100/10 (5)5/102017
Spanien5/100/10 (5)5/102011
Sri Lanka12.510101987
Schweden5/15001982
Schweiz5/1510102007
Tunesien1010102014
Türkei5/150/10 (5)102008
Ukraine5/100/10 (5)102002
Vereinigte Arabische Emirate0 (7)/5/100/10 (5)102014
Vereinigtes Königreich5/1510101983
Vietnam10/1510102014
Simbabwe (2)5/151010N/A

 

Hinweise

  1. Wenn das begünstigte Unternehmen mindestens 25 % (5 % je nach DBA) des Eigenkapitals des zahlenden Unternehmens besitzt/kontrolliert, gilt der niedrigere der beiden Sätze.
  2. Das Abkommen wurde von keiner der Vertragsparteien ratifiziert.
  3. Ein Steuersatz von 5 % gilt für literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke, Filme und filmähnliche Werke oder andere Quellen für die Wiedergabe von Ton und Bild. Ein Steuersatz von 10 % gilt für Patente, kleine Patente, Marken, Modelle und Muster, technische Innovationen, geheime Formeln oder technische Verfahren.
  4. Nur in Fällen, in denen Dividenden an in Serbien ansässige Personen gezahlt werden. Wenn sie an in Malaysia ansässige Personen gezahlt werden, sind sie in Serbien mit 20 % zu versteuern.
  5. Ein Steuersatz von 0 % gilt, wenn der Empfänger der Einkünfte die Regierung oder staatseigene Banken sind. In allen anderen Fällen sollte ein höherer Satz gelten, der im DBA vorgesehen ist.
  6. Der Quellensteuersatz bezieht sich ausschließlich auf Dividenden, die von Serbien aus ausgeschüttet werden. In Malta darf die Quellensteuer nicht höher sein als die Körperschaftsteuer auf den Gewinn vor der Ausschüttung der Dividende.
  7. Ein Satz von 0 % gilt in Fällen, in denen der Empfänger der Dividendeneinkünfte die Regierung des Vertragsstaates ist.
  8. Neben der Eigentumsvoraussetzung (siehe Anmerkung 1) muss auch das Kriterium der 365 Jahre Haltedauer erfüllt werden, damit der niedrigere der beiden DBA-Sätze auf Dividendenzahlungen angewendet werden kann.

 

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