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Quellensteuern Senegal

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 06  August  2021

 

Im Senegal gibt es verschiedene Quellensteuern (Quellensteuer). Die wichtigsten davon sind die folgenden:

 

  • 20% Quellensteuer auf Vergütungen für Dienstleistungen (einschließlich Lizenzgebühren), die von einer ausländischen Person oder einem ausländischen Unternehmen erbracht werden.
  • 5 % Quellensteuer auf Vergütungen für Dienstleistungen, die von einer gebietsansässigen natürlichen Person (die u.a. im Rahmen der Pauschalbesteuerung steuerpflichtig ist) oder einem gebietsansässigen Unternehmen erbracht werden und nicht der Körperschaftsteuer unterliegen.
  • 10% Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden.
  • 13% Quellensteuer auf Anleihezinsen.
  • 8% Quellensteuer auf Einlagen oder garantierte Zinsen auf Konten bei einer Bank.
  • 16% Quellensteuer auf andere Einkünfte, insbesondere Zinsen auf Darlehen.

 

Diese Quellensteuer können durch DBAs begrenzt werden.

 

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Die vom Senegal abgeschlossenen DBA basieren in den meisten Fällen auf dem OECD-Modell. Senegal hat solche Abkommen mit den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Ländern geschlossen.

 

Die Quellensteuersätze der Abkommen sind wie folgt:

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Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Nicht-vertraglich 10 8 to 16 20
Vertraglich      
Vertrag:      
Belgien 10 15 10
China (Taiwan) 10 15 12,5
Frankreich 10 15 15
Italien 10 15 15
Kanada 10 16 15
Katar N/A N/A N/A
Libanon 10 10 10
Luxemburg 5/10 10 6/10
Marokko 10 10 10
Mauretanien 10 16 N/A
Nicht-Vertragsstaaten 10 8 to 16 20
Norwegen 10 16 16
Portugal 5/10 (1) 10 10
Spanien 10 10 10
Tunesien 10 16 N/A
Türkei 5/10 10 8/10
Vereinigtes Königreich 5/8/10/15 (2) 10 10
WAEMU * 10 15 15

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* Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (Mitglieder sind Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger und Togo).

 

Hinweise

  1. Der Satz von 5 % ist anwendbar, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das direkt mindestens 25 % des Kapitals des Unternehmens hält, das die Dividenden ausschüttet. In allen anderen Fällen gilt der Satz von 10 %.
  2.  
  • Die nachstehenden Sätze gelten in folgenden Fällen:5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das direkt zu mindestens 25 % am Kapital des Unternehmens beteiligt ist, das die Dividenden ausschüttet.
  • 8 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine im Vereinigten Königreich ansässige Pensionseinrichtung handelt.
  • 10% in allen anderen Fällen.
  • 15%, wenn Dividenden, die direkt oder indirekt aus Immobilien stammen, von einem im Senegal ansässigen Anlageinstrument gezahlt werden, dessen Einkünfte aus diesen Immobilien steuerfrei sind und das den größten Teil dieser Einkünfte jährlich an einen im Vereinigten Königreich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer ausschüttet.

 

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Stephanie Huter
Stephanie Huter

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