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Zuletzt geprüft - 20. Juli 2021
Die folgenden Quellensteuersätze gelten für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technische Gebühren nach PNG-Inlandsrecht und Steuerabkommen. Die inländischen Rechtsvorschriften von PNG sehen unter bestimmten Umständen eine Befreiung von der Quellensteuer (Quellensteuer) für Dividenden und Zinsen vor. Die angegebenen höheren Sätze sind die nach den Abkommen zulässigen Höchstsätze.
Empfänger | Quellensteuer (%) | |||
Dividenden | Zinsen (1) | Lizenzgebühren | Technische Gebühren | |
Ansässiges Unternehmen | 0 | 15 | 0 | 0 |
Ansässige natürliche Person | 15 | 15 | 0 | 0 |
Gebietsfremde juristische und natürliche Personen | 15 | 15 | 10/30 (2) | 17 |
Vertraglich: | ||||
Australien | 15 | 10 | 10 | 0 |
China | 15 | 10 | 10 | 0 |
Deutschland (3) | 15 | 10 | 10 | 10 |
Fidschi | 15 | 10 | 15 | 15 |
Indonesien | 15 | 10 | 10 | 10 |
Kanada | 15 | 10 | 10 | 0 |
Korea, Republik | 15 | 10 | 10 | 0 |
Malaysia | 15 | 15 | 10 | 10 |
Neuseeland | 15 | 10 | 10 | 0 |
Singapur | 15 | 10 | 10 | 0 |
Vereinigtes Königreich | 15 | 10 | 10 | 10 |
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Hinweise:
Einkünfte lokaler Unternehmer in bestimmten Branchen fallen unter die Quellensteuer auf Unternehmenseinkünfte. Zu den betroffenen Branchen gehören:
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, eine Konformitätsbescheinigung zu besitzen und diese vorzulegen, wenn sie Verträge mit ihren Kunden abschließen. Zahler müssen eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen, wenn sie entweder eine zulässige Zahlung von 500 PGK oder mehr in Bezug auf einen Vertrag oder zulässige Zahlungen für mehrere Verträge von mehr als 5.000 PGK im Jahr des Einkommens in Bezug auf einen einzigen Zahlungsempfänger leisten. Die Zahler müssen eine Quellensteuer von 10 % einbehalten, wenn die Zahlungsempfänger keine Bescheinigung über die Einhaltung der Vorschriften vorlegen.
Prämien, die an gebietsfremde Versicherer für Versicherungsverträge über in Papua-Neuguinea belegenes Eigentum oder versicherte Ereignisse, die nur in Papua-Neuguinea eintreten können, gezahlt werden, unterliegen der Steuer in Papua-Neuguinea. Die Steuer wird auf ein als steuerpflichtig erachtetes Einkommen in Höhe von 10 % der Bruttoprämie berechnet, die zu den Steuersätzen für Gebietsfremde von 48 % (Unternehmen) bzw. 30 % (Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) besteuert wird. Durch Steuerabkommen kann der angewandte Steuersatz begrenzt werden.
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