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Zuletzt geprüft - 12. Juni 2021
Lizenzgebühren und Provisionen für Dienstleistungen, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, werden durch Anwendung des entsprechenden Steuersatzes (d.h. 25 %) auf 50 % der Überweisung unter dem Konzept der Quellensteuer (Quellensteuer) besteuert (der effektive Steuersatz beträgt 12,5 %). Der Steuerpflichtige kann auf den Steuerabzug verzichten und folglich die Ausgaben nicht absetzen.
Die Zahlung von Zinsen unterliegt ebenfalls der Einkommenssteuer auf 50 % der Zinsen, die an einen Begünstigten im Ausland für in Panama investierte Darlehen gezahlt werden, aber der Zahler muss die Quellensteuer auch dann abführen, wenn er die Zinsen nicht abführt.
Wenn der Begünstigte als Steuerzahler in Panama bei der Steuerverwaltung registriert ist, kann keine Quellensteuer verlangt werden.
Wenn die Zahlung von Zinsen, Tantiemen, Dividenden, Gebühren usw. nach einem besonderen Gesetz von der Quellensteuer befreit ist, gilt diese Befreiung nicht, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahlung die Steuern, die in Panama gezahlt worden wären, in seinem Wohnsitzland anrechnen lassen kann. Für den Fall, dass der Antrag auf Anrechnung im Land des Wohnsitzes nicht zulässig ist, muss der Steuerzahler ein förmliches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen anfordern, in dem die Nichtanwendbarkeit der Steuergutschrift im Land des Wohnsitzes bestätigt wird.
| Empfänger | Dividenden (%) | Zinsen (%) | Lizenzgebühren (%) |
| Ausländische Unternehmen | 5/10/20* | 12.5 | 12.5 |
* Siehe die Beschreibung von Dividendeneinkünften im Abschnitt Einkommensermittlung.
Im Falle von Abkommen gelten besondere Regeln, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | |||
| Dividenden (%) | Zinsen (%) | Lizenzgebühren (%) | Gebühren | |
| Barbados | 5/7.5 (1) | 0/5/7.5 (2) | 7.5 | 0/7.5 (3) |
| Die Niederlande | 0/15 (9) | 0/5 (4) | 5 | 0 |
| Frankreich | 5/15 (6) | 0/5 (4) | 5 | N/A |
| Irland | 5 | 0/5 (4) | 5 | N/A |
| Israel | 5/15 (19) | 0/15 (4) | 15 | N/A |
| Italien | 5/10 (20) | 5/10 (21) | 10 | 10 |
| Katar | 6 | 0/6 (4) | 6 | 0 |
| Korea | 5/15 (1) | 0/5 (4) | 3/10 (5) | 0 |
| Luxemburg | 5/15 (6) | 0/5 (4) | 5 | 5 |
| Mexiko | 5/7.5 (1) | 0/5/10 (7) | 10 | 0/12.5 (8) |
| Portugal | 10/15 (10) | 0/10 (4) | 10 | 0/10 (11) |
| Singapur | 4/5 (12) | 0/5 (4) | 5 | 0 |
| Spanien | 0/5/10 (13) | 0/5 (4) | 5 | 7.5 (14) |
| Tschechische Republik | 10 | 0/5/10 (18) | 10 | 0 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 5 | 0/5 (4) | 5 | 0/12.5 (17) |
| Vereinigtes Königreich | 0/15 (15) | 0/5 (16) | 5 | N/A |
| Vietnam | 5/7/12.5 (22) | 10 | 10 | 7.5 |
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Panama hat seine Ratifizierungsurkunde für das Multilaterale Übereinkommen zur Durchführung von vertragsbezogenen Maßnahmen zur Verhinderung der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverlagerung (Multilaterales Übereinkommen oder MLI) hinterlegt, das nun fast 1700 bilaterale Steuerabkommen umfasst, und damit sein starkes Engagement zur Verhinderung des Missbrauchs von Steuerabkommen und der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverlagerung (BEPS) durch multinationale Unternehmen unterstrichen. Für Panama wird das MLI am 1. März 2021 in Kraft treten.
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