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Quellensteuern Mauretanien

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 22. Oktober 2021

Lokale Anbieter

  • 2,5 % Quellensteuer (Quellensteuer) auf die für Dienstleistungen der freien Berufe gezahlten Beträge. Diese Quellensteuer wird vom Staat und seinen Gliederungen und Unternehmen erhoben. Die Quellensteuer -Beträge sind von der fälligen IBAPP abzugsfähig.
  • 3% Quellensteuer auf Zahlungen aus der Staatskasse für Dienstleistungen an den Staat und seine Gliederungen. Die Quellensteuer kann von der CIT oder IBAPP abgezogen werden, die der Steuerzahler schuldet.
  • 10% Quellensteuer auf Einkommen aus persönlichem Kapital. Die Quellensteuer kann von der CIT oder IBAPP abgezogen werden, die der Steuerzahler zu entrichten hat.
  • 10 % Quellensteuer auf Zinsen von Banken und Finanzunternehmen.
  • 18% Quellensteuer auf Wohnungsmieten oder gewerbliche Mieten. Die Beträge sind von der fälligen Vermögensteuer abzugsfähig.
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Ausländische nicht niedergelassene Dienstleister

  • 15% Quellensteuer auf Beträge, die an Gebietsfremde für Dienstleistungen gezahlt werden, die sie in Mauretanien erbringen oder in Anspruch nehmen, und die vom Empfänger der Dienstleistungen zu entrichten sind.
  • 15% Quellensteuer auf Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden.
  • 10% Quellensteuer auf Zinszahlungen an Gebietsfremde.

 

 

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Rechtssichere Beratung

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Stephanie Huter
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