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Quellensteuern Mauretanien
Quellensteuern Mauretanien
Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 22. Oktober 2021
Lokale Anbieter
- 2,5 % Quellensteuer (Quellensteuer) auf die für Dienstleistungen der freien Berufe gezahlten Beträge. Diese Quellensteuer wird vom Staat und seinen Gliederungen und Unternehmen erhoben. Die Quellensteuer -Beträge sind von der fälligen IBAPP abzugsfähig.
- 3% Quellensteuer auf Zahlungen aus der Staatskasse für Dienstleistungen an den Staat und seine Gliederungen. Die Quellensteuer kann von der CIT oder IBAPP abgezogen werden, die der Steuerzahler schuldet.
- 10% Quellensteuer auf Einkommen aus persönlichem Kapital. Die Quellensteuer kann von der CIT oder IBAPP abgezogen werden, die der Steuerzahler zu entrichten hat.
- 10 % Quellensteuer auf Zinsen von Banken und Finanzunternehmen.
- 18% Quellensteuer auf Wohnungsmieten oder gewerbliche Mieten. Die Beträge sind von der fälligen Vermögensteuer abzugsfähig.
Ausländische nicht niedergelassene Dienstleister
- 15% Quellensteuer auf Beträge, die an Gebietsfremde für Dienstleistungen gezahlt werden, die sie in Mauretanien erbringen oder in Anspruch nehmen, und die vom Empfänger der Dienstleistungen zu entrichten sind.
- 15% Quellensteuer auf Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden.
- 10% Quellensteuer auf Zinszahlungen an Gebietsfremde.
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Georgia Kosmidou
Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP
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