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Quellensteuern Madagaskar

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Corporate - Quellensteuern

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Quellensteuern (Quellensteuer)werden wie folgt erhoben:

  • Käufe von Waren und Dienstleistungen von nicht registrierten Anbietern durch einen registrierten Anbieter unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 5 %, die innerhalb von 15 Tagen nach dem Monat der Zahlung des Anbieters an die Steuerbehörden zu entrichten ist.
  • Impôt sur les revenus des capitaux mobiliers (IRCM): Auf Zinsen für Finanzkredite ist eine Quellensteuer von 20 % zu entrichten. An Banken, Finanzinstitute und ausländische Finanzorganisationen gezahlte Zinsen sind jedoch von der Steuer befreit.
  • Die Quellensteuer von 20 % gilt für die Vergütung eines Vorstandsmitglieds oder eines einzelnen Direktors.
  • Einkommensteuer für Gebietsfremde: Managementhonorare, Lizenzgebühren, Gebühren für technische Hilfe und Unterstützung, Lizenzgebühren, Gebühren für die Vermietung von Ausrüstungen und alle von ausländischen Lieferanten erzielten Einkünfte unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 10 %.
  • Auf Dividenden, die an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, ist eine Quellensteuer von 10 % zu entrichten.

Madagaskar hat vier Steuerabkommen unterzeichnet.

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Darlehenszinsen Lizenzgebühren, Verwaltungsgebühren, Dienstleistungsgebühren
Nicht vertraglich 10 20 10
Vertraglich:      
Kanada 15 (max) 10 10
Frankreich 15 to 25 (max) 15 10 to 15 (max)
Marokko 10 (max) 10 10
Mauritius 10 (max) 10 5 (max)

 

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