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Quellensteuern Liechtenstein

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 24. März 2021

Liechtenstein erhebt keine Quellensteuern.

Steuerabkommen

Derzeit besteht ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Andorra, Österreich, der Tschechischen Republik, Georgien, Deutschland, Guernsey, Hongkong, Ungarn, Island, Jersey, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, San Marino, Singapur, der Schweiz, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich (UK) und Uruguay. Mit den Niederlanden wurde ein neues DBA unterzeichnet, das voraussichtlich ab 2022 in Kraft treten wird. 

 

Liechtenstein hat mit den folgenden Regierungen Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen (TIEAs) abgeschlossen: Andorra, Antigua und Barbuda, Australien, Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Grönland, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Schweden, Südafrika, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.

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Stephanie Huter
Stephanie Huter

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