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Quellensteuern Laos

Quellensteuern Laos

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 17. Juni 2021

Die Quellensteuer (Quellensteuer) wird auf verschiedene Arten von Zahlungen an in- und ausländische Empfänger erhoben.

Zahlung Quellensteuer (%)
Dividende (einschließlich Ausschüttung von Gesellschaftereinkünften) 10
Gewinn aus der Veräußerung von Aktien 2
Lizenzgebühren 5
Preise und Lotteriegewinne in bar und in Sachwerten 5
Provisionen und Beratungsgebühren 5
Verkauf oder Übertragung von Grundstücken 2
Zinsen aus dem Kreditgeschäft (Nicht-Banken) und Garantiegebühren 10

Die Demokratische Volksrepublik Laos hat mit den folgenden Ländern DBA abgeschlossen, und die Quellensteuer-Sätze gemäß den Abkommen sind wie folgt:

Empfänger Quellensteuer (%)    
  Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Brunei 5/10 (1) 10 10
China 5 5 5
Indonesien 10 10 10
Luxemburg 5/15 (2) 10 5
Malaysia 5/10 (1) 10 10
Myanmar 5 10 10
Nordkorea 10 10 5
Russland 10 10 0
Singapur 5/8 (3) 5 5
Thailand 15 10/15 (4) 15
Vietnam 10 10 10

Hinweise: 

  1. In der Regel 5 %, wenn die Gesellschaft direkt mindestens 10 % des Kapitals der Gesellschaft hält, die die Dividende ausschüttet; in allen anderen Fällen 10 %.
  2. 5 % gelten, wenn die Gesellschaft direkt mindestens 10 % des Kapitals der Gesellschaft hält, die die Dividende ausschüttet; 15 % in allen anderen Fällen.
  3. 5 % gelten, wenn das Unternehmen direkt mindestens 10 % des Kapitals des Unternehmens hält, das die Dividende ausschüttet; in allen anderen Fällen 8 %.
  4. 10% gelten, wenn sie von Finanzinstituten (einschließlich Versicherungsgesellschaften) erhalten werden; in allen anderen Fällen gelten 15%.

Ausländische Quellensteuer (FWHT)

Eine FWHT fällt an, wenn ein in der Demokratischen Volksrepublik Laos registriertes Unternehmen einen Vertrag mit einem ausländischen, nicht in der Demokratischen Volksrepublik Laos registrierten Lieferanten von Waren und Dienstleistungen abschließt, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen in der Demokratischen Volksrepublik Laos oder außerhalb der Demokratischen Volksrepublik Laos erbracht werden. Die FWHT umfasst sowohl einen PT- als auch einen MWSt-Anteil (nur auf Dienstleistungen) und ist die endgültige Steuer für den ausländischen Lieferanten. Die Pflicht zur Einbehaltung und Anmeldung der FWHT obliegt dem Kunden in der Demokratischen Volksrepublik Laos, und sie wird vor der Zahlung an den ausländischen Lieferanten erhoben.

Für ausländische Lieferanten muss die PT zu einem angenommenen Prozentsatz des steuerpflichtigen Umsatzes einbehalten werden. Die vorgesehenen Sätze werden je nach Art des Vertrags oder der Tätigkeit festgelegt.

Aktivität Vorgegebene Gewinnspanne (% der Geschäftseinnahmen) Angenommener PT-Satz (%)
Landwirtschaftliche und handwerkliche Produktion 7 1.4
Industrielle Produktion und sonstige verarbeitende Industrie 10 2
Handel und Dienstleistungen 15 3

Diese PT-Sätze werden dann zur Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % (falls zutreffend) addiert, um die gesamte FWHT zu ermitteln. Zum Beispiel würde ein Honorar von 100.000 LAK zu einer Gesamt-FWHT von 13.000 LAK führen (d.h. einbehaltene PT von 3.000 LAK und einbehaltene MwSt von 10.000 LAK).

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