Gründungskanzlei
Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Quellensteuern > Kolumbien

Quellensteuern Kolumbien

Quellensteuern Kolumbien

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 23. April 2021

 

Das kolumbianische Steuersystem sieht die Quellensteuer (Quellensteuer) als allgemeinen Mechanismus der Steuervorauszahlung vor. Nach dem Gesetz sind grundsätzlich alle juristischen Personen verpflichtet, Steuern von Zahlungen an Dritte zu erheben oder einzubehalten. Die für die Erhebung der Quellensteuer zuständigen Stellen müssen die entsprechenden Beträge einziehen, die einbehaltenen Beträge bei der Behörde hinterlegen, monatliche Quellensteuer-Erklärungen einreichen und Quellensteuer-Bescheinigungen an die Zahlungsempfänger ausstellen. Die Zahlungsempfänger, die auch eine Körperschaftsteuererklärung abgeben, verrechnen die einbehaltenen Steuern mit der jährlichen Körperschaftsteuerschuld, die sie in ihrer Erklärung angeben.

 

Ausländische Gebietsfremde werden nur mit ihren Einkünften kolumbianischer Herkunft besteuert. Im Allgemeinen wird die gesamte Steuerschuld auf Zahlungen an ausländische Gebietsfremde durch die Erhebung der geltenden Quellensteuer erfüllt. Der Quellensteuer-Satz auf Zahlungen an ausländische Gebietsfremde für Lizenzgebühren und steuerpflichtige Zinsen beträgt 20 %, während Verwaltungskosten mit 31 % besteuert werden (GJ 2021). Auf Zahlungen für Beratung, technische Unterstützung und technische Dienstleistungen beträgt der Quellensteuer-Satz 20 % (unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb Kolumbiens erbracht werden). Bei Zahlungen für Softwarelizenzen beträgt der Quellensteuer-Satz ebenfalls 20 %. Für den Quellensteuersatz auf Dividenden siehe die Beschreibung von Dividendeneinkünften im Abschnitt Einkommensermittlung.

 

Inländische Einkünfte Gebietsfremder, die nicht auf Zweigniederlassungen und Betriebsstätten zurückzuführen sind, werden jedoch im GJ 2021 mit 31 % besteuert. Danach wird der Nominalsatz des jeweiligen Jahres angewandt (31 % für das GJ 2021 und 30 % für das GJ 2022).

Für andere Arten von Zahlungen, die zu Einkünften aus kolumbianischen Quellen führen, gilt eine allgemeine Quellensteuer von 15 %, wobei der ausländische Gebietsfremde, der die Zahlung vornimmt, in Kolumbien eine Steuererklärung einreichen muss, um die endgültige Steuerschuld zu melden, und zwar zu den zuvor genannten Sätzen auf das Nettoeinkommen (und Anspruch auf eine Rückerstattung hat, wenn die endgültige Steuerschuld geringer ist als der zum 15 %-Satz einbehaltene Betrag, oder im gegenteiligen Fall den Fehlbetrag zahlen muss).

 

Steuererklärungen müssen nicht eingereicht werden, wenn keine Steuern zu erklären oder zu zahlen sind.

 

Verrechnung von Quellensteuer

Quellensteuererklärungen, die ohne Zahlung eingereicht werden, werden als nicht eingereicht behandelt, es sei denn, der Steuerpflichtige verfügt über ein erstattungsfähiges Steuerguthaben, das mindestens dem Zweifachen der ausstehenden Zahlung entspricht. Für die Verrechnung des Guthabens gilt für den Steuerpflichtigen eine Frist von sechs Monaten. Andernfalls werden Verspätungszuschläge fällig.

 

Die Quellensteuererklärung, die ohne vollständige Zahlung vor Ablauf der Abgabefrist eingereicht wurde, ist rechtswirksam, sofern die gesamte Zahlung des Steuereinbehalts innerhalb der beiden folgenden Monate, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Abgabe der Steuererklärung, erfolgt.

 

Selbsteinbehalt auf bestimmte Exporte

Für die Bergbau-, Öl- und Gasindustrie gilt eine Selbsteinbehaltssteuer von 1 % auf Exporte. Die Selbsteinbehaltung ist auf die CIT-Pflicht anrechenbar.

 

Quellensteuer auf Zinsen

Im Ausland gezahlte Zinsen auf Darlehen oder Cross-Border-Leasing-Verträge unterliegen einer Quellensteuer von 20 %. Wenn das Darlehen oder der grenzüberschreitende Vertrag eine Laufzeit von acht Jahren oder mehr hat und zur Finanzierung von staatlichen/privaten Infrastrukturprojekten unter den Bedingungen des Gesetzes 1508 von 2012 bestimmt ist, wird eine Quellensteuer von 5 % erhoben.

 

Leasingverträge für Flugzeuge, Schiffe und dergleichen oder Teile davon unterliegen jedoch einer Quellensteuer von 1 %. Darüber hinaus gilt ein ermäßigter Steuersatz von 15 % auf Zinsen und ähnliche Zahlungen im Zusammenhang mit Darlehen ausländischer Unternehmen, die eine Laufzeit von einem Jahr oder mehr haben. Dies gilt auch für Zinsen und Finanzzahlungen im Zusammenhang mit der monatlichen Zahlung von Leasingverträgen.

 

Zusammenfassende Quellensteuer-Tabelle für Zahlungen an nicht-kolumbianische Unternehmen

Art der Zahlung Quellensteuer-Satz für das GJ 2021 (%)
Dividenden (wenn aus unversteuertem Einkommen gezahlt) 37,9
Steuerpflichtige Zinsen 15 oder 20
Lizenzgebühren 20
Lizenzgebühren für Softwarelizenzen 20
Technische Unterstützung, Beratung und technische Dienstleistungen 20

 

DBA-Sätze

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden (1) Zinsen (2)  Lizenzgebühren (3)
Nicht-Vertraglich 0 oder 10/31 plus 10 (2021) (7) 20 20
Vertraglich:      
  5/10/15 10 10
Kanada 0/7/31 5/15 10
Chile 5/10/15 0/10 10
Tschechische Republik 5/10/15 0/10 10 (5)
Frankreich (4) 5/15 0/10 10
Indien 5/10/15 5/10 10
Italien 0/5/15 10 (mit Einschränkungen) 2/10
Japan 0/31 5/10 10
Mexiko 10/31 10 10
Portugal 5/15 0/10 10
Südkorea 0/5/31 0/10 10
Spanien 0/10/15 0/10 10 (6)
Schweiz 0/5/31 0/10 10
Vereinigte Arabische Emirate (4) 0/5/15 0/10 10 (5)
Vereinigtes Königreich 5/10/15 10 10
Kanada 0/7/31 5/15 10
Chile 5/10/15 0/10 10
Tschechische Republik 5/10/15 0/10 10 (5)
Frankreich (4) 5/15 0/10 10
Indien 5/10/15 5/10 10
Italien 0/5/15 10 (mit Einschränkungen) 2/10
Japan 0/31 5/10 10
Mexiko 10/31 10 10
Portugal 5/15 0/10 10
Südkorea 0/5/31 0/10 10
Spanien 0/10/15 0/10 10 (6)
Schweiz 0/5/31 0/10 10
Vereinigte Arabische Emirate (4) 0/5/15 0/10 10 (5)

 

Hinweise: 

 

  1. Der Steuersatz hängt von der Beteiligung des Aktionärs an der “C1lombian" Gesellschaft ab, die die Dividenden ausschüttet, sowie von einigen anderen Voraussetzungen.
  2. Der Satz hängt davon ab, ob der Darlehensgeber ein Finanzunternehmen ist oder nicht.
  3. Wenn die Dienstleistungen vor Ort nicht besteuert werden, fällt keine Quellensteuer an; andernfalls gilt ein Quellensteuer-Satz von 10 %.
  4. Der Vertrag wird voraussichtlich ab 2021 gelten. Die internen Genehmigungsphasen sind noch nicht abgeschlossen.
  5. Im Abkommen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich umfasst die Definition von Lizenzgebühren keine technischen Dienstleistungen und Beratungsdienste, die als Unternehmensgewinne betrachtet werden könnten, die nicht der Quellensteuer unterliegen. Diese Überlegung könnte auch in anderen DBA zur Anwendung kommen, da sie die Mehrländerklausel auslöst.
  6. Im Abkommen mit der Schweiz wird die Vermietung/Leasing von technischer Ausrüstung als Lizenzgebühr betrachtet; sie könnte jedoch gemäß der Meistbegünstigungsklausel als Unternehmensgewinn auf der Grundlage der im DBA vorgesehenen steuerlichen Behandlung betrachtet werden.
  7. 10 % für Gewinne, die auf der Ebene des ausschüttenden Unternehmens besteuert werden. 31 % + 10 % für Gewinne, die auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft nicht besteuert werden (es ist zu beachten, dass der nominale Steuersatz im Laufe der Jahre sinkt). Bei natürlichen Personen: 0 % oder 10 %, je nach dem Gesamtbetrag der Ausschüttung.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Wir rufen Sie gerne zurück oder senden Ihnen eine E-Mail mit Terminvorschlägen.

Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Cryptogewinne versteuern

So versteuern Sie Cryptogewinne

One-Stop-Shop-Verfahren: Was müssen Unte...

Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich...

Die 17 Bitcoin- und kryptofreundlichsten...

Welches sind eigentlich die kryptofreundlichsten Län...

So erstellen Sie ein ICO

Wie erstellt und startet man ein eigenes, e...

Ein Geschäftskonto eröffnen

Eröffnen Sie am besten ein Geschäftskonto, wenn Sie...

Besteuerung grenzüberschreitender Dienst...

Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirts...