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Quellensteuern Honduras

Steueroptimierung und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Steuerlast.

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 22. September 2021

 

Quellensteuer für Gebietsansässige

Die Ausschüttung oder Zahlung von Dividenden oder jede andere Form der Ausschüttung von einbehaltenen Gewinnen oder Rücklagen an gebietsansässige oder domizilierte natürliche und/oder juristische Personen wird über die Quellensteuer (Quellensteuer) mit 10 % besteuert.

 

Quellensteuer für Gebietsfremde

Gebietsfremde in Honduras müssen alle Einkünfte aus honduranischen Quellen nach der folgenden Tabelle des Einkommensteuergesetzes versteuern:

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Rechtssichere Beratung

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Steueroptimierung

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Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

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Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

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Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

Einkommensquelle Quellensteuer (%)
Mieteinnahmen aus Immobilien und beweglichen Gütern, ausgenommen Dividenden und Zinsen 25
Lizenzgebühren aus dem Bergbau und anderen natürlichen Ressourcen 25
Gehälter für Dienstleistungen und andere Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen im In- und Ausland 25
Gewinnabführungen von Zweigniederlassungen an den Hauptsitz 10
Ausschüttungen 10
Lizenzgebühren 25
Zinsen aus Handelsgeschäften, Anleihen, Wertpapieren oder handelbaren Instrumenten und anderen Arten von Verpflichtungen 10
Einkünfte aus dem Betrieb von Flugzeugen, Schiffen und Fahrzeugen 10
Einkünfte aus dem Betrieb von Telekommunikationsunternehmen 10
Versicherungsprämien 10
Einkünfte aus öffentlichen Aufführungen 25
Filme und Videokassetten für Kinos, Fernsehen, Videoclubs und Kabelfernsehen 25
Alle anderen, zuvor nicht genannten Einkünfte 10

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Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Steuerabkommen

Honduras hat keine Steuerabkommen mit ausländischen Staaten unterzeichnet.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
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