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Quellensteuern Guatemala

Quellensteuern Guatemala

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 22. August 2021

 

Die folgenden Quellensteuersätze (Quellensteuer) gelten für Zahlungen an gebietsfremde Körperschaften oder natürliche Personen:

Zahlung Quellensteuer (%)
Dividenden, internationale Fracht, Telekommunikation (1) 5
Lizenzgebühren, Gehälter, Provisionen, Honorare, fachliche, technische, wirtschaftliche oder finanzielle Bewertungen 15
Sonstiges 25
Zinsen (2) 10

Hinweise: 

  1. Für die internationale Nachrichtenübermittlung aus dem Ausland an lokale Einrichtungen beträgt der Satz 3 %.
  2. Zinsen werden nicht besteuert (d.h. es erfolgt kein Steuerabzug), wenn:
  3. Diese Zinsen werden an eine multilaterale Einrichtung gezahlt.
  4. Diese Zinsen werden von einem guatemaltekischen Bank- oder Finanzinstitut an ein ähnliches Unternehmen im Ausland gezahlt.

 

Gebietsfremde können in Guatemala mit oder ohne Betriebssitz tätig sein; dementsprechend hängt die einkommensteuerliche Behandlung wie folgt von den Umständen ab:

  • Gebietsfremde mit einer Betriebsstätte unterliegen der Einkommensteuer, wobei sie eine der beiden für Gebietsansässige geltenden Zahlungsmodalitäten wählen können.
  • Gebietsfremde ohne Betriebsstätte unterliegen der Quellensteuer, wobei je nach Art der erbrachten Leistungen spezifische Sätze gelten.

 

Steuerabkommen

Guatemala hat keine Steuerabkommen in Kraft.

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