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Quellensteuern Gibraltar

Quellensteuern Gibraltar

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 14. Juli 2021

 

Es gibt keine Quellensteuer in Gibraltar, mit folgenden Ausnahmen:

  • Zahlungen an Subunternehmer im Baugewerbe. Sofern der Subunternehmer nicht im Besitz einer Freistellungsbescheinigung ist, wird eine Steuer in Höhe von 25 % des Betrags einbehalten, der sich auf den Arbeits- und Gewinnanteil des Vertrags bezieht.
  • Zahlungen an Arbeitnehmer im Rahmen des PAYE-Systems. Nach den PAYE-Vorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Steuerbetrag entsprechend der Steuernummer des Arbeitnehmers einzubehalten.

 

 

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