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Zuletzt geprüft - 11. Oktober 2021
Wenn sie von einem in Gabun ansässigen Schuldner an natürliche oder juristische Personen gezahlt werden, die der CIT oder PIT unterliegen und keine ständige berufliche Niederlassung in Gabun haben, unterliegen die folgenden Beträge einer Quellensteuer von 20 %:
Nettogewinne, die von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit Sitz im Ausland erzielt werden, unterliegen in Gabun ebenfalls einer Quellensteuer von 20 %, bevor sie von den ausländischen Unternehmen berücksichtigt werden.
Die Quellensteuer von 20 % kann im Zusammenhang mit der Anwendung eines DBA nicht angewendet werden, wie folgt:
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
| Nicht-vertraglich | 20 | 20 | 20 |
| Vertraglich: | |||
| Belgium (1) | 18 | 15 | 10 |
| Canada (1) | 15 | 10 | 10 |
| France (2) | 15 | 10 | 10 |
| Morocco (2) | 15 | 10 | 10 |
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Die IRCM wird zu einem Satz von 20 % auf die an juristische Personen gezahlten Erträge aus Aktien und Anteilen fällig. Sie wird von den Empfängern dieser Erträge geschuldet und muss von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten werden.
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
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