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Quellensteuer Gabun

Quellensteuer Gabun

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 11. Oktober 2021

 

20% Quellensteuer (Quellensteuer)

 

Wenn sie von einem in Gabun ansässigen Schuldner an natürliche oder juristische Personen gezahlt werden, die der CIT oder PIT unterliegen und keine ständige berufliche Niederlassung in Gabun haben, unterliegen die folgenden Beträge einer Quellensteuer von 20 %:

 

  • Alle Beträge, die aufgrund der Ausübung eines "freien Berufs" in Gabun gezahlt werden.
  • Zahlungen an Erfinder, Zahlungen im Zusammenhang mit Urheberrechten und alle Zahlungen im Zusammenhang mit geistigem und gewerblichem Eigentum sowie gleichgestellten Rechten.
  • Alle Beträge, die für in Gabun erbrachte oder tatsächlich genutzte Dienstleistungen gezahlt werden.
  • Zinsen, Verzugszinsen und alle anderen festverzinslichen Anlageprodukte, die zu den als gewerbliche Einkünfte des Empfängers erklärten Einkünften gehören.

Nettogewinne, die von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit Sitz im Ausland erzielt werden, unterliegen in Gabun ebenfalls einer Quellensteuer von 20 %, bevor sie von den ausländischen Unternehmen berücksichtigt werden.

 

Die Quellensteuer von 20 % kann im Zusammenhang mit der Anwendung eines DBA nicht angewendet werden, wie folgt:

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Nicht-vertraglich 20 20 20
       
Vertraglich:      
Belgium (1) 18 15 10
Canada (1) 15 10 10
France (2) 15 10 10
Morocco (2) 15 10 10

Hinweise: 

  1. Wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im anderen Vertragsstaat ansässig ist.
  2. Wenn die Person, die die Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren erhält, der wirtschaftliche Eigentümer ist.

Einkommensteuer auf übertragbare Wertpapiere (IRCM)

Die IRCM wird zu einem Satz von 20 % auf die an juristische Personen gezahlten Erträge aus Aktien und Anteilen fällig. Sie wird von den Empfängern dieser Erträge geschuldet und muss von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten werden.

 

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