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Zuletzt geprüft - 01. Mai 2021
Für Gebietsfremde wird die Quellensteuer (Quellensteuer) wie folgt erhoben.
Die Quellensteuer für Dividenden beträgt 15 % (12,5 % für in Botswana, Lesotho und der Republik Südafrika registrierte Unternehmen). Der Satz sinkt im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Südafrika auf 10 %, wenn die Holdinggesellschaft mehr als 25 % der Aktien besitzt. Die Quellensteuer für Gebietsfremde ist binnen 30 Tagen nach dem Datum der Dividendenzahlung zu entrichten.
Auf Zinsen ist eine Quellensteuer von 10 % zu entrichten. Die Quellensteuer für Gebietsfremde auf Zinsen ist binnen 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des Auflaufens der Zinsen zu zahlen.
Die Quellensteuer für Lizenzgebühren und Verwaltungsgebühren beträgt 15 %. Auf Antrag können 5 % erstattet werden, wenn ein DBA besteht.
Die Quellensteuer beträgt 15 % auf die in Eswatini erzielten Einkünfte von Unterhaltungskünstlern und Sportlern. Diese Steuer gilt nur für öffentliche Unterhaltungskünstler und Sportler, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Eswatini haben. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Steuer abzuziehen und binnen 15 Tagen zu zahlen.
Die Quellensteuer beträgt 15 % auf Dienstleistungen, die von Auftragnehmern oder Freiberuflern in Eswatini erbracht werden (Material wird nicht besteuert, sofern es im Zusammenhang mit dem Gesamtentgelt steht). Jede Vereinbarung über Bauarbeiten oder freiberufliche Dienstleistungen, die Zahlungen an Gebietsfremde vorsieht, muss dem Steuerkommissar innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung gemeldet werden. Die Steuer muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zahlung entrichtet werden.
Zuletzt geprüft - 08. Juni 2021
Quellensteuern (Quellensteuer) werden wie folgt erhoben:
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Know-how, Managementgebühren | Honorare | |
| Gebietsansässige Körperschaften | 0 | 10 (1) | 5 (2) | 5 (2) | 5 (2) |
| Ansässige Personen | 0 | 10 (1) | 5 (2) | 5 (2) | 5 (2) |
| Nicht-ansässige Körperschaften | |||||
| Nicht-vertraglich: | 0 | 10 | 15 | 15 | 15 |
| Vertraglich: | |||||
| Australien | 0 | 10 | 15 | 15 | 0/15 (3) |
| Indien | 0 | 10 | 10 | 10 | 0/10 (3) |
| Japan | 0 | 10 | 10 | 10 | 0/10 (3) |
| Katar | 0 | 0 | 5 | 5 | 0/5 (3) |
| Korea, Republik | 0 | 10 | 10 | 10 | 0/10 (3) |
| Malaysia | 0 | 10 | 15 | 15 | 0/15 (3) |
| neuseeland | 0 | 10 | 15 | 15 | 0/15 (3) |
| Papua-Neuguinea | 0 | 10 | 15 | 15 | 0/15 (3) |
| Singapur | 0 | 10 | 10 | 10 | 0/10 (3) |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 | 0 | 10 | 10 | 0/10 (3) |
| Vereinigtes Königreich | 0 | 10 | 15 | 15 | 0/15 (3) |
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