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Quellensteuer Elfenbeinküste

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Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 25. September 2021

 

Die Quellensteuersätze lauten wie folgt: 

  • Impôt sur le revenu des valeurs mobilières (IRVM): 15 % auf Dividenden und Verwaltungsratshonorare.
  • Impôt sur le revenue des créances (IRC): 18% auf Zinszahlungen, reduziert auf 13,5% (Privatpersonen) und 16,5% (Unternehmen) auf Bankeinlagenzinsen. Die von Privatpersonen erzielten Erträge aus Staatsanleihen sind von der Steuer befreit. Ausländische Banken unterliegen einer Steuer von 18% auf Darlehenszinsen bzw. 9% auf Ausrüstungsdarlehen mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren.
  • Impôt sur les benefices non commerciaux (BNC): 25 % von 80 % der von ivorischen Unternehmen an ausländische Unternehmen gezahlten Lizenz-, Verwaltungs- und Dienstleistungsgebühren (effektiver Satz: 20 % des gezahlten Nettobetrags). Ermäßigte Sätze für Lizenzgebühren und Managementgebühren siehe unten.
  • Zinsen auf Einlagenzertifikate (bons de caisse): 25%.

 

Quellensteuer (Quellensteuer) auf öffentliche Aufträge für Dienstleistungen

Jede Zahlung von staatlichen Stellen oder öffentlichen Einrichtungen an Gebietsfremde für einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen unterliegt einer Quellensteuer von 20 %, vorbehaltlich der DBA (siehe Impôt sur les benefices non commerciaux).

 

Für gebietsansässige Personen oder Unternehmen gilt diese Quellensteuer nicht, außer für einzelne Anbieter von Dienstleistungen (oder Waren), die im Rahmen der Standardsteuerregelung für kleine Unternehmen registriert sind (siehe unten).

 

Quellensteuer für Kleinunternehmen 

Eine Quellensteuer von 2 % gilt für Vergütungen, die an Anbieter von Unternehmensdienstleistungen gezahlt werden, die im Rahmen der Unternehmenssteuerregelung (régime de l'entreprenant) oder der Steuerregelung für Kleinstunternehmen registriert sind.

 

Eine Quellensteuer von 5 % gilt für Zahlungen, die von staatlichen Stellen oder öffentlichen Einrichtungen für einen Dienstleistungs- (oder Waren-) Vertrag an ein Unternehmen geleistet werden, das der Unternehmenssteuerregelung oder der Steuerregelung für Kleinstunternehmen unterliegt.

 

Quellensteuer auf Einkünfte von Schriftstellern

Eine Quellensteuer von 7,5 % gilt für gelegentliche Einnahmen, die an Einzelpersonen oder Unternehmen als Lizenzgebühren für Bücher, wissenschaftliche Studien und künstlerische Produktionen gezahlt werden.

 

Vertragsraten

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Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Nicht-vertraglich 15 18 20
Vertraglich:      
Belgien 15 16 10
Deutschland 15 15 10
Frankreich 15 15 10
Italien 15 15 10
Kanada 15 15 10
Marokko 10 10 10
Norwegen 15 16 10
Portugal 10 10 5
Schweiz 15 15 10
Tunesien 10 10 10
Vereinigtes Königreich (1) 15 15 10
WAEMU (2) 10 15 15

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Hinweise: 

  1. Auf Verwaltungsgebühren („honoraires de gestion“) wird die Quellensteuer von 10 % des DBA des Vereinigten Königreichs erhoben.
  2. die Staaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU) sind: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo.

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Stephanie Huter
Stephanie Huter

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