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Zuletzt geprüft - 25. September 2021
Die Quellensteuersätze lauten wie folgt:
Jede Zahlung von staatlichen Stellen oder öffentlichen Einrichtungen an Gebietsfremde für einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen unterliegt einer Quellensteuer von 20 %, vorbehaltlich der DBA (siehe Impôt sur les benefices non commerciaux).
Für gebietsansässige Personen oder Unternehmen gilt diese Quellensteuer nicht, außer für einzelne Anbieter von Dienstleistungen (oder Waren), die im Rahmen der Standardsteuerregelung für kleine Unternehmen registriert sind (siehe unten).
Eine Quellensteuer von 2 % gilt für Vergütungen, die an Anbieter von Unternehmensdienstleistungen gezahlt werden, die im Rahmen der Unternehmenssteuerregelung (régime de l'entreprenant) oder der Steuerregelung für Kleinstunternehmen registriert sind.
Eine Quellensteuer von 5 % gilt für Zahlungen, die von staatlichen Stellen oder öffentlichen Einrichtungen für einen Dienstleistungs- (oder Waren-) Vertrag an ein Unternehmen geleistet werden, das der Unternehmenssteuerregelung oder der Steuerregelung für Kleinstunternehmen unterliegt.
Eine Quellensteuer von 7,5 % gilt für gelegentliche Einnahmen, die an Einzelpersonen oder Unternehmen als Lizenzgebühren für Bücher, wissenschaftliche Studien und künstlerische Produktionen gezahlt werden.
Das ivorische DBA-Netz:
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
| Nicht-vertraglich | 15 | 18 | 20 |
| Vertraglich: | |||
| Belgien | 15 | 16 | 10 |
| Deutschland | 15 | 15 | 10 |
| Frankreich | 15 | 15 | 10 |
| Italien | 15 | 15 | 10 |
| Kanada | 15 | 15 | 10 |
| Marokko | 10 | 10 | 10 |
| Norwegen | 15 | 16 | 10 |
| Portugal | 10 | 10 | 5 |
| Schweiz | 15 | 15 | 10 |
| Tunesien | 10 | 10 | 10 |
| Vereinigtes Königreich (1) | 15 | 15 | 10 |
| WAEMU (2) | 10 | 15 | 15 |
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