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Quellensteuer Botswana

Quellensteuer Botswana

Corporate – Quellensteuer

Zuletzt geprüft - - 11 August 2021

 

Von Zahlungen an Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige muss die Quellensteuer (Quellensteuer) zu den folgenden Sätzen abgezogen werden, es sei denn, es besteht ein DBA.

GebietsansässigeQuellensteuer-Rate (%)
Dividenden10
Zinsen10
Zahlungen im Rahmen bestimmter Bauverträge3
Zahlungen für Vieh, das zum Zweck der Schlachtung oder Fütterung zur Schlachtung erworben wurde4

 

GebietsfremdeQuellensteuer-Rate (%)
Dividenden10
Zinsen15
Zahlungen im Rahmen bestimmter Bauverträge3
Zahlungen für Vieh, das zum Zweck der Schlachtung oder Fütterung für die Schlachtung erworben wurde4
Zahlungen für Tantiemen, Management- oder Beratungsgebühren15
Zahlungen für Unterhaltungskosten10

 

Empfänger

 

Quellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebührenManagement- und Beratungskosten
Barbados5/10 (1)101010
Frankreich5/10 (1)10107.5
Indien10101010
Mauritius5/10 (1)1212.515
Namibia10101015
Russland5/10 (1)101010
Seychellen5/105 (1)7.51010
Südafrika10101010
Schweden10151515
Vereinigtes Königreich5/10 (1)10107.5
Sambia5/10 (1)101010
Simbabwe5/10 (1)101010

Hinweise: 

  1. Der Steuersatz von 5 % ist anwendbar, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein im DBA-Land ansässiges Unternehmen handelt, das mindestens 25 % des Aktienkapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens hält. Andernfalls gelten anderen Sätze.

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