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Quellensteuer Botswana

Steueroptimierung und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Steuerlast.

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Corporate – Quellensteuer

Zuletzt geprüft - - 11 August 2021

 

Von Zahlungen an Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige muss die Quellensteuer (Quellensteuer) zu den folgenden Sätzen abgezogen werden, es sei denn, es besteht ein DBA.

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Rechtssichere Beratung

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Steueroptimierung

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Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

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Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

Gebietsansässige Quellensteuer-Rate (%)
Dividenden 10
Zahlungen für Vieh, das zum Zweck der Schlachtung oder Fütterung zur Schlachtung erworben wurde 4
Zahlungen im Rahmen bestimmter Bauverträge 3
Zinsen 10

 

 

 

Gebietsfremde Quellensteuer-Rate (%)
Dividenden 10
Zahlungen für Tantiemen, Management- oder Beratungsgebühren 15
Zahlungen für Unterhaltungskosten 10
Zahlungen für Vieh, das zum Zweck der Schlachtung oder Fütterung für die Schlachtung erworben wurde 4
Zahlungen im Rahmen bestimmter Bauverträge 3
Zinsen 15

 

 

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Management- und Beratungskosten
Barbados 5/10 (1) 10 10 10
Frankreich 5/10 (1) 10 10 7.5
Indien 10 10 10 10
Mauritius 5/10 (1) 12 12.5 15
Namibia 10 10 10 15
Russland 5/10 (1) 10 10 10
Sambia 5/10 (1) 10 10 10
Schweden 10 15 15 15
Seychellen 5/105 (1) 7.5 10 10
Simbabwe 5/10 (1) 10 10 10
Südafrika 10 10 10 10
Vereinigtes Königreich 5/10 (1) 10 10 7.5

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Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Hinweise: 

  1. Der Steuersatz von 5 % ist anwendbar, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein im DBA-Land ansässiges Unternehmen handelt, das mindestens 25 % des Aktienkapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens hält. Andernfalls gelten anderen Sätze.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
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