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Quellensteuer Barbados

Quellensteuer Barbados

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt überprüft - 25 April 2021

 

Quellensteuern werden wie folgt erhoben:

Empfänger

 

Quellensteuern (%)
DividendenZinsenLizenzgebührenVerwaltungsgebühren
Gebietsansässige0/15 (1)15 (2)--
Nicht-Einwohner:    
Nicht-Vertragsstaaten0/5 (3)000
Vertrag:    
Österreich5/15 (4)0 (5)0 (5)-
Bahrain000-
Botswana *5/12 (6)1010-
Kanada1515 (7)10 (8)5
CARICOM0151515
China, Volksrepublik5/10 (9)1010-
Kuba5/15 (10)105-
Zypern0 (5)0 (5)0 (5) 
Tschechische Republik5/15 (10)55/10 (11)-
Finnland5/15 (4)555
Ghana *5/7.5 (12)5/7.5 (13)7.5-
Island5/15 (4)105-
Italien5/15 (4)55-
Luxemburg0/15 (14)0 (5)0 (5)-
Malta5/15 (15)55-
Mauritius555-
Mexiko5/10 (16)1010-
Niederlande0/15 (17)50/5 (18)-
Norwegen5/15 (4)555
Panama5 (19)5/7.5 (13)7.5-
Portugal5/15 (10)105-
Katar0 (5)0 (5)5-
Ruanda *7.5101015
San Marino0/5 (20)50 (5)-
Seychellen555-
Singapur0 (5)128-
Slowakei *0/5 (21)100/5 (22)-
Spanien0/5 (23)0 (5)0 (5)-
Schweden5/15 (3)555
Schweiz (24)000-
Vereinigte Arabische Emirate0 (5)0 (5)0 54)-
Vereinigtes Königreich0/15 (25)0 (5)0 (5)-
Vereinigte Staaten5/15 (26)55-
Venezuela5/10 (27)5/15 (28)10-
IBCs, ISRLs, QICs, & EICs (29)    

* Noch nicht in Kraft getretener Vertrag; Protokoll oder Vertrag, der noch bestätigt werden muss. 

 

Hinweise

  1. Der Steuersatz beträgt 0 % für Unternehmen und 15 % für Privatpersonen.
  2. Der Satz beträgt 0 % für Rentner im Alter von 60 Jahren und älter.
  3. Der Steuersatz beträgt 0 %, wenn die Dividenden aus außerhalb von Barbados erzielten Einkünften gezahlt werden.
  4. Der Satz beträgt 15 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 10 % handelt.
  5. Steuerpflichtig nur in dem Staat, in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist.
  6. Der Satz beträgt 12 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 25 % handelt.
  7. Der Satz gilt unter der Bedingung, dass die Zinsen in dem anderen Gebiet steuerpflichtig sind.
  8. Der Satz gilt unter der Voraussetzung, dass die Lizenzgebühren in dem anderen Gebiet steuerpflichtig sind.
  9. Der Satz beträgt 10 % für Portfoliodividenden; 5 %, sofern der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das mindestens 25 % hält.
  10. Der Satz beträgt 15 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn der Nutzungsberechtigte ein Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 25 % ist.
  11. 5 % auf literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Werke, einschließlich Filme und Fernsehsendungen, und ebenfalls 10 % auf Patente, Warenzeichen, gewerbliche oder wissenschaftliche Ausrüstungen und anderes mehr.
  12. Der Satz beträgt 7,5 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das mindestens 10 % hält.
  13. Der Satz beträgt 7,5 % des Bruttobetrags; 5 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Bank ist.
  14. Der Satz beträgt 15 % für Portfoliodividenden; 0 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft ist, die seit mindestens 12 Monaten vor dem Beschluss zur Ausschüttung der Dividende ununterbrochen mindestens 10 % hält.
  15. Der Satz beträgt 15 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das mindestens 5 % hält.
  16. Der Satz beträgt 10 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das mindestens 10 % hält.
  17. Der Satz beträgt 15 % für Portfoliodividenden; 0 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen (mit bestimmten Einschränkungen) handelt, das mindestens 10 % hält, um eine regulierte Bank oder Versicherungsgesellschaft oder um einen regulierten Pensionsfonds, ist im Allgemeinen steuerbefreit.
  18. Der Steuersatz beträgt 0 % für Lizenzgebühren für literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke, für Kinofilme und für Filme, Schallplatten oder Tonbänder für Radio- oder Fernsehsendungen.
  19. Der Satz beträgt 75 % des gesetzlichen Nominalwerts zum Zeitpunkt der Ausschüttung; 5 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das mindestens 25 % der Anteile hält.
  20. Der Satz beträgt 5 % für Portfoliodividenden; 0 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 12 Monaten vor dem Beschluss zur Dividendenausschüttung mindestens 10 % hält.
  21. Der Satz beträgt 5 % für Portfoliodividenden; 0 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das mindestens 10 % hält.
  22. 0 % auf literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Werke, einschließlich Filme oder Fernsehsendungen, und 5 % auf Patente, Marken, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen, neben anderen.
  23. Der Satz beträgt 5 % für Portfoliodividenden; 0 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das mindestens 25 % hält.
  24. Das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über Zahlungen an Gebietsfremde aus Barbados wurde auch auf Barbados ausgedehnt.
  25. Dividenden werden nur in dem Staat besteuert, in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist. Der Satz von 15 % gilt für Dividenden, die aus Einkünften aus unbeweglichem Vermögen von einem Anlageinstrument gezahlt werden, das den größten Teil dieser Einkünfte jährlich ausschüttet und dessen Einkünfte von der Steuer befreit sind, es sei denn, der wirtschaftliche Eigentümer ist eine Rentenversicherung.
  26. Der Satz beträgt 15 % für Portfoliodividenden und 5 % für Beteiligungen von mindestens 10 %. Auf Dividenden, die von einer regulierten Investmentgesellschaft ausgeschüttet werden, wird unabhängig vom Prozentsatz der vom Empfänger gehaltenen Aktien eine Quellensteuer von 15 % erhoben. Dividenden, die von einem Real Estate Investment Trust (REIT) gezahlt werden, fallen nur dann unter die Quellensteuer (Quellensteuer) von 5%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine natürliche Person ist, die weniger als 10 % der Aktien des REIT hält; andernfalls gilt ein Quellensteuersatz von 30 %.
  27. Der Satz beträgt 10 % für Portfoliodividenden; 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 5 % handelt.
  28. Der Steuersatz beträgt im Allgemeinen 15 %; 5 %, wenn der Empfänger eine Bank ist.
  29. Internationale Wirtschaftsunternehmen, internationale Gesellschaften mit beschränkter Haftung, steuerbefreite Versicherungsunternehmen und qualifizierte Versicherungsunternehmen, die unter den Bestandsschutz fallen, sind von der Quellensteuer auf Auszahlungen an nicht ansässige Personen oder internationale Unternehmen befreit. Es gelten besondere Rechtsvorschriften.

 

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