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Quellensteuern Algerien

Quellensteuern Algerien

Algerien Quellensteuern

Zuletzt überprüft - 08. Juni 2021

 

Wie im Abschnitt Steuern auf Unternehmenseinkommen bereits erläutert, beträgt die auf Dienstleistungen erhobene QuSt 30%, genau das was die IBS, TAP und Mehrwertsteuer (dh. drei Steuern in einer) abdeckt. Berechnungsgrundlage ist der Bruttobetrag der in Rechnung gestellten Leistungen. Prinzipiell könnte dies auch durch ein Doppelbesteuerungsabkommen reduziert oder entfernt werden.

Die auf Dividenden erhobene QuSt (15 % für Gebietsansässige und Gebietsfremde) und die auf Zinsen erhobene QuSt von 10% können bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.

Die QuSt, die auf Lizenzgebühren erhoben wird, beträgt 30%. In Gegenwart eines Doppelbesteuerungsabkommen darf die QuSt je nach Fall die 5%, 10% oder 12% nicht überschreiten.

 

 

 

 

Sätze für Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

 

Empfänger

Quellensteuer (%)
Dividenden Interesse Lizenzgebühren
Ägypten 10 5 10
Bahrain 0 0 (2)
Belgien 15 0/15 5/15
Bosnien 10 10

12

 

Bulgarien 10 10 10
China 5/10 (19) 7 10
Deutschland 5/15 (16) 10 10
Frankreich 5/15 (3) 10/12 (4) 5/10/12 (5)
Indonesien 15 15 15
Iran 5 5 5
Italien 15 15 5/15
Jordanien 15 15 15
Kanada 15 0/15 15
Katar 0 0 5
Kuwait 0 0 15
Libanon 15 10 10
Mauretanien 10 10 15
Nicht-vertraglich            15 10 30 (1)
Österreich 5/15 (17) 0/10 10
Portugal  10/15 (9) 15 10
Rumänien 15 15 15
Russland 5/15 (11) 15 15
Saudi Arabien 0 0 7
Schweiz 5/15 (15) 10 10
Spanien 5/15 (13) 5 7/14
Südafrika 10/15 (10) 10 10
Südkorea 5/15 (11) 10 2/10 (12)
Sultanat Oman  5/10 (8) 5 10
Türkei 12 10 10
Ukraine 5/15 (11) 10 10
Union des Arabischen Maghreb 15 10 30
Vereinigte Arabische Emiraten 0 0 10

Vereinigtes

Königreich (6)

5/15 (7) 0/7 (8) 10
       

Hinweis:

 

  1. Die Vermietung von Ausrüstung kann als Lizenzgebühr oder Vergütung für Dienstleistungen, die in den Bereich industrieller und kommerzieller Leistungen fallen, oder als andere Vergütungen betrachtet werden. Lizenzgebühren, die für die Nutzung von Industrieanlagen im Rahmen eines internationalen Leasingvertrags gezahlt werden, unterliegen einem Steuerfreibetrag von 60%, der auf der Grundlage dieser QuSt angewendet wird. Somit beträgt der effektive Steuersatz der QuSt 12% = 30% * (1 - 60%). Für Software gilt eine Ermäßigung von 30%, wodurch der effektive Steuersatz 21% beträgt. Die Mehrwertsteuer sollte in diesem Fall selbst veranlagt werden.
  2. Es gilt der Inlandstarif. Es gibt keine Kürzung nach dem Vertrag.
  3. 5%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt oder indirekt mindestens 10% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens hält. 15% in allen anderen Fällen.
  4. 10%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer in Algerien ansässig ist und die Interessen aus Frankreich stammen und 12 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer in Frankreich ansässig ist und die Interessen aus Algerien stammen.
  5. 5% für Lizenzgebühren, die für die Nutzung oder das Nutzungsrecht an Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich Kinofilmen, Filmen, Bändern und anderen Mitteln der Bild- oder Tonwiedergabe, gezahlt werden. In anderen Fällen 10% bei Lizenzgebühren aus Frankreich und 12% bei Lizenzgebühren aus Algerien.
  6. Am 1. Januar 2017 traten in Algerien die Doppelbesteuerungsabkommens-Bestimmungen für Quellen- und andere Steuern in Kraft.
  7. 5%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen (außer einer Personengesellschaft) ist, dass direkt mindestens 25% des Kapitals des ausschüttenden Unternehmens hält. 15% in allen anderen Fällen.
  8. 0 %, wenn Zinsen gezahlt werden: (i) an den Staat des Vereinigten Königreichs (Vereinigtes Königreich), seine Zentralbank, eine politische Unterabteilung oder eine lokale Behörde, (ii) durch den algerischen Staat, seine Zentralbank, eine politische Unterabteilung, eine lokale Behörde oder eine gesetzliche Körperschaft, (iii) wenn die Zinsen für ein Darlehen, eine Forderung oder einen Kredit gezahlt werden, der geschuldet wird,  oder von Algerien oder einer politischen Unterabteilung, einer lokalen Behörde oder einer Exportfinanzierungsagentur in Algerien hergestellt, bereitgestellt, garantiert oder versichert werden. 7% in allen anderen Fällen.
  9. 10% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft ist, die für einen aufeinanderfolgenden Zeitraum von zwei Jahren vor der Zahlung der Dividenden direkt mindestens 25% des Aktienkapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft hält. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  10. 10% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 25% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  11. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 25% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  12. 2% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren, die für die Nutzung oder das Recht zur Nutzung von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten gezahlt werden. 10% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren in allen anderen Fällen.
  13. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt oder indirekt mindestens 10% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens hält. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  14. 14% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren, die für die Nutzung oder das Recht zur Nutzung einer Kopie eines literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werks gezahlt werden, einschließlich Filmen, Bändern und anderen Mitteln der Bild- oder Tonwiedergabe. 7% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren in anderen Fällen.
  15. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die direkt 20% des Kapitals der gesellschaftlichen Zahlung der Dividende besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  16. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen (außer einer Gesellschaft von Personen) ist, dass direkt mindestens 10% des Kapitals der gesellschaftlichen Zahlung der Dividende besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  17. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die direkt mindestens 10% des Kapitals der Gesellschaft hält, die die Dividenden zahlt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  18. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 15% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 10% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
  19. 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 25% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 10% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.

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