W-V Law Firm LLP – Ihr Partner für Gesellschaftsrecht, Stiftungen, Banking und Expansion.
Gründungskanzlei Erstgespräch
+49 69 247563065

mo-fr 09:00-17:00 uhr

Startseite > Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

Client 1 Client 2 Client 3
★★★★★

+2000 erfolgreiche Mandanten

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Hauptsteuerpflicht für juristische Personen, einschließlich Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Um die finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens zu verstehen und eine wirksame Steuerstrategie zu entwickeln, ist die Beherrschung der Körperschaftssteuer von entscheidender Bedeutung. Die Körperschaftsteuer wird in Deutschland durch das Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragssteuer, die auf das Einkommen einer juristischen Person erhoben wird. Eine juristische Person ist eine rechtlich selbständige Einheit und aufgrund ihrer Rechtsform selbst Träger von Rechten und Pflichten. Die Körperschaftssteuer beträgt derzeit 15 % auf das zu versteuernde Einkommen gemäß KStG § 23. Hinzu kommt eine Solidaritätsabgabe in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.

Anwendungsbereiche der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer fällt hauptsächlich für juristische Personen wie GmbH und AG an. Auch andere juristische Personen wie Genossenschaften und Vereine können dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen, wenn sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Auf die weltweiten Einkünfte dieser Unternehmen wird Körperschaftsteuer erhoben, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben (§ 1 KStG).

Berechnung der Körperschaftsteuer

Die Berechnung der Körperschaftsteuer beginnt mit der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Dazu gehören Gewinne aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalgewinne. Von diesen Einnahmen werden die Betriebskosten abgezogen.

Das Ergebnis ist ein Gewinn, der der Körperschaftsteuer unterliegt. Besonderes Augenmerk sollte auf die Regeln zu Gewinnermittlung gelegt werden. Nach § 8 KStG gilt, dass der Gewinn der Körperschaft der Betrag ist, um den das Eigenkapital im Laufe des Wirtschaftsjahres vermehrt wird, abzüglich Einlagen und zuzüglich Entnahmen. Darüber hinaus enthält das Körperschaftsteuergesetz Sonderregelungen zu bestimmten Themen, etwa zu Verlustvorträgen (§ 10d EStG) und latenten Steuern (§ 274 HGB). 

Vorteile der Körperschaftsbesteuerung

Die Körperschaftssteuer hat mehrere Vorteile. Erstens sorgt sie für eine einheitliche Besteuerung aller Kapitalgesellschaften, unabhängig von der Anzahl oder dem Status der Gesellschafter. Dies schafft Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit.

Zweitens ist der Steuersatz für die Körperschaftssteuer niedriger als die Einkommensteuer, was für große, profitable Unternehmen von großem Vorteil ist. Schließlich ermöglicht die Körperschaftsbesteuerung die Trennung von der Besteuerung der Unternehmen und der Gesellschafter. Dies ermöglicht eine effizientere Steuerplanung und kann den Gesellschaftern so Steuervorteile bringen.

Herausforderung und Kritik

Während die Körperschaftsbesteuerung einige Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte. Andererseits kann die Körperschaftsbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung führen, wenn Unternehmensgewinne zunächst auf Unternehmensebene und dann auf Gesellschafterebene besteuert werden. Darüber hinaus ist die diese Art der Besteuerung sehr komplex und kann zu erheblichen Verwaltungskosten führen.

Unternehmenssteuer als Teil der Unternehmensstrategie

Die Körperschaftsteuer ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems und hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation eines Unternehmens. Ein gutes Verständnis der Körperschaftssteuer und ihrer Auswirkungen kann Unternehmen dabei helfen, ihre Steuerstrategien effektiver zu gestalten und potenzielle Vorteile zu nutzen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Körperschaftssteuer ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

Wir helfen Ihnen gerne! Buchen Sie daher noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Experten!

Gründungskanzlei
Rechtssichere Gründungen

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Firmengründung im Ausland

Gründungskanzlei
Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

Gründungskanzlei
Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

Gründungskanzlei
Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

×

Detaillierten Bericht erhalten

Geben Sie Ihre Daten ein, um eine detaillierte Berechnung mit Steueraufschlüsselung zu erhalten

Mit dem Klick auf den Button stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Gründungskanzlei

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

★★★★★
4.90/5

Ihr persönlicher Plan beinhaltet:

  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
×
YouTube video player