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Firmengründung Malta - Für wen eignet sich eine Malta LTD?

Malta ist eine kleine Insel im Mittelmeerraum und seit 01. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Das Land besticht durch die niedrigste Besteuerung in der ganzen EU. Die Körperschaftssteuer beträgt lediglich 5% für aktive Geschäftstätigkeiten.  Passive Einkünfte, wie Dividenden oder Patente werden mit 10% besteuert. Eine gesonderte Gewerbesteuer fällt nicht an. Zudem profitieren Unternehmen von vergleichsweise niedrigen Lohnkosten.

Diese Vorteile erhalten Sie durch Ihre Malta LTD:
– nur 5% Steuern auf Einkünfte aktiver Art (bis zu 90% weniger als in anderen Europäischen Staaten)
– Malta ist ein Standort mit respektabler Reputation
– Haftungsrisiken aufs Stammkapital beschränkt
– niedrige Kosten (günstiger als Steuerberatung in Westeuropa)
– solide Banken in der gesamten EU und der Schweiz nutzen
– einfacher Gründungsprozess ohne Anreise
– legale Gestaltungsmöglichkeit durch Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)

Malta ist ein hervorragender Unternehmenssitz mit einer exzellenten Reputation und bietet enorme wirtschaftliche Vorteile.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit allen Informationen zu.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Wie kann ich von der niedrigen Besteuerung nach der Firmengründung auf Malta profitieren?

Grundsätzlich ist erforderlich, dass es sich bei der Firmengründung der Malta Limited nicht um eine schlichte Briefkastengesellschaft handelt. Eine solche Briefkastengesellschaft wird von deutschen Finanzbehörden nicht anerkannt und würde dazu führen, dass die gesamten Unternehmenssteuern in Deutschland anfallen würden.
Die Firma benötigt einen ordentlichen Geschäftssitz (Betriebsstätte) und muss Wertschöpfung auf Malta erzielen. Zudem benötigen Sie einen Geschäftsführer, der die geschäftlichen Entscheidungen auf Malta trifft. Nur so macht eine Firmengründung auf Malta Sinn.
Wir bieten ein ganzheitliches Komplett-Paket an.

Häufige Fragen

Für wen lohnt sich die Gründung einer Malta Limited überhaupt?

Unternehmer sollten mindestens einen Jahresgewinn i.H.v. 50.000 EUR generieren, damit sich die Standortwahl rentiert.

Wie funktioniert die Steuerrückerstattung von 6/7 bzw. 5/7 je nach Art der Einkünfte?

Nach Einreichung eines Jahresabschluss wird die Steuerrückerstattung beantragt. Der Gesetzgeber sieht eine Erstattung bis spätestens zum Ende des Folgemonats ab Antragstellung vor. In der Regel benötigt die Behörde 2-4 Wochen für die Erstattung. Seit den 1990er-Jahren funktioniert diese Praxis tadellos.

Wie sicher sind Bankkonten?

Nach Beauftragung erhalten Sie von uns eine Liste mit ca. 20 Banken, mit denen wir häufig arbeiten. Jede Bank hat Vor- und Nachteile. Einige Banken in der Schweiz eignen sicher hervorragend für eine solide Vermögensverwaltung, andere bspw. besser für eCommerce-Unternehmen.  Sie können sich für eine oder mehrere Banken entscheiden.
Ausschließlich Sie haben Zugriff auf sämtliche Konten der zu gründenden Gesellschaften.

Eine genaue Übersicht der Struktur unter Einbeziehung aller steuerlichen Aspekte erhalten Sie in Ihrem Angebot.
Gerne bieten wir eine kostenfreie 15-minütige Telefonberatung an.

Vorsicht vor Billig-Angeboten

Geld zu sparen ist schön und erfolgreiche Unternehmer zeichnet auch ein kritisches Ausgabenverhalten aus. Aus diesem Grund und aufgrund fehlender Buchführungspflichten, sowie Nullsteuersätzen neigen viele Unternehmer dazu, Gesellschaften in Nicht-EU-Ländern wie den Seychellen zu gründen. Bei Auslandsgründungen gilt jedoch Achtung bei zu günstigen Angeboten. Gesellschaften in Offshore-Jurisdiktionen eignen sich für Personen, die ihren Wohnsitz in Ländern wie Deutschland haben nicht, da der Steuervorteil unrechtmäßig erlangt wird.


Warum sind Offshore-Länder keinesfalls zu empfehlen?

Die Nutzung solcher Zwischengesellschaften gilt gemäß Außensteuergesetz als Gestaltungsmissbrauch und fehlende Doppelbesteuerungsabkommen sorgen für eine volle Besteuerung beim deutschen Gesellschafter. Dies geschieht durch das lokale Finanzamt.
Sitzt der Gesellschafter in einem anderen Land, eignen sich Offshore-Gesellschaften womöglich. Solange aber durch den Gesellschafter ein Wohnsitz bestimmt wird, der in einem Land mit strengem Außensteuergesetz liegt, ist von der Nutzung vollständig abzuraten.

Mitunter mag eine solche Konstruktion für ein paar Jahre undurchschaubar bleiben und der Steuerpflichtige bleibt erst einmal unentdeckt. Im Falle einer Entdeckung drohen allerdings empfindliche Nachzahlungen auf sämtliche nicht versteuerten Gewinne. Der neue automatische Informationsaustausch von Kontodaten wird zum Problem werden und das Modell aufdecken.

Daher raten wir ausschließlich zu legalen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Steuerersparnis mit Ihrer Malta Limited ermöglicht und Sie nicht um den Schlaf bringt. Der Weg zu einer anerkannten Betriebsstätte und der geschäftlichen Oberleitung vor Ort ist leider mit etwas höheren Kosten verbunden, ist aber für Personen mit deutschem Wohnsitz obligatorisch, um eine rechtlich einwandfreie Lösung zu nutzen.


Welche Steuern kann ich durch die Firmengründung auf Malta sparen?

Durchaus gibt es Werbeversprechen mit einer Reduzierung der Steuerlast auf 0%. Dies können und wollen wir Ihnen nicht versprechen, weil es nicht -zumindest mit einem Wohnsitz in vielen westeuropäischen Ländern- möglich ist. Die gesamten Unternehmenssteuern betragen auf Malta lediglich 5%. Damit ist Malta EU-Spitzenreiter.
Die Kombination einer Malta Limited und der privaten Wohnsitznahme in UK, Dubai oder Zypern führt zu einer enormen Steuerersparnis, da für ausländische Einkommen in UK und Zypern keine Steuern anfallen. Damit zahlen Sie nur die Unternehmenssteuern i.H.v. 5% auf Malta.

Sollten Sie allerdings Ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben, ist es nicht möglich, die Abgeltungs-/Kapitalertragssteuer zu vermeiden.
Nicht für jeden Unternehmer lohnt sich eine Firmengründung auf Malta. Es fallen jährliche Fixkosten an und erst einem Gewinn von etwa 50.000 EUR pro Jahr rentieren sich diese Kosten. Wir betreuen seit vielen Jahren Unternehmen mit Jahresgewinnen zwischen 50k EUR bis zu mehreren  Millionen EUR und kennen daher die Bedürfnisse des Mittelstands.
Die Kosten für die reine Firmengründung Malta betragen lediglich 1.800 EUR zzgl. USt., sowie weiterer Gebühren für Konto etc.

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zu.




Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Immer die passende Lösung – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Firmengründung Malta – Was muss ich wissen?

 

Wir erledigen sämtliche Behördengänge. Für die Firmengründung müssen Sie lediglich einige Unterlagen an uns senden. Eine Anreise nach Malta ist für die Firmengründung nicht erforderlich.

Der Ablauf nach Beauftragung:

  • Auswahl des Namens der Stiftung und der Malta LTD
  • Höhe des Stammkapitals der Malta Limited wählen (1.250 EUR empfohlen, wovon 250 EUR eingezahlt werden)
  • Ausfüllen des Fragebogens mit weiteren Angaben zu Ihrer Person
  1. Wir gründen eine gemeinnützige Stiftung.
  2. Diese Stiftung wird alleinige Gesellschafterin der Malta LTD.
  3. Sie müssen nicht nach Malta reisen. Ein einmaliger Notar- oder Anwaltsbesuch in Ihrem Wohnort für eine Vollmacht genügt.
  4. Nach Eintragung der Gesellschaft beantragen wir die VAT-Nr. und eröffnen ein oder mehrere Bankkonten und beantragen VISA/Mastercards.
  5. Ihre Gesellschaft ist rechnungslegungsfähig.
    6. Sie können bereits mit der Malta LTD aktiv Geschäfte abwickeln.

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an.
Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.
Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

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Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Rechtssichere Gründungen
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Transparente Kosten
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Immer die passende Lösung
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Keine falschen Versprechen

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Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

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Die größten Vorteile einer Malta Limited sind​

  • Nur 5% Körperschaftsteuer für aktive Unternehmen
  • 10% auf passive Einkommen (Beteiligungen, Patente, etc.)
  • Einfache Absetzbarkeit von Betriebsausgaben
  • Hohe Reputation und sichere Banken
  • Keine Steuervorauszahlungen

Was macht eine Firma in Malta für Ausländer attraktiv?

Zum einen sicher der Steuersatz von effektiv nur 5%. Offiziell gelten auf Malta zwar 35 % Körperschaftssteuer, womit 35 % der Gewinne an das maltesische Finanzamt abgeführt werden müssen. Ausländische Gesellschafter haben jedoch einen enormen Vorteil. Denn diese erhalten vom Finanzamt 6/7 der bezahlten Steuern zurück. Somit beträgt die effektive Körperschaftssteuer nur 5%. Malta ist damit in der gesamten EU auf Platz 1 im Puncto Steuern.

Weitere Vorteile einer Firmengründung Malta:

  • Einfaches Steuersystem mit wenig Bürokratie
  • Eine Gesellschaft kann mit sehr geringen Stammkapital gegründet werden
  • Hohe Anonymität
  • Englische Sprache und Gesellschaftsrecht

Steuerbelastung im Vergleich

Hier erfahren Sie anhand Beispielzahlen die steuerlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Malta.

  GmbH Limited, Gesellschafter natürliche Person Limited mit Stiftung
Gewinn 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR
Körperschaftssteuer 15.825 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 5.000 EUR (5%) 5.000 EUR (5%)
Gewerbesteuer 16.800 EUR (Hebesatz 480%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 49.604 EUR 69.943,75 EUR 95.000,- EUR
Steuerlast 50.395,15 EUR 30.056,25 5.000,- EUR
Kapitalertragsteuer 26,375% 26,375% entfällt, da Anteilseigner Stiftung

Firma auf Malta gründen – So geht´s

Die Firmengründung auf Malta ist einfach und der Gründer muss nicht nach Malta reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie, Vollmacht und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis oder eine Bankreferenz. 

Wir empfehlen ein kurzes unverbindliches Beratungsgespräch, um herauszufinden, ob die Gründung einer Malta Limited für Sie Sinn macht.
Unser Ansatz besteht darin, eine für Sie optimale Lösung zu finden. Sofern wir eine Gründung in einem Fall für unwirtschaftlich halten, teilen wir Ihnen dies unverbindlich mit.

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