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Die GmbH & Co KG - Was ist das?


Die GmbH & Co KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine
GmbH als Komplementärin auftritt. Die GmbH & Co KG kombiniert somit die Vorteile einer
GmbH und einer KG. Die Kommanditisten haben wie bei einer KG eine beschränkte
Haftung, während die GmbH als Komplementärin eine unbegrenzte Haftung hat.


Die Vorteile einer GmbH & Co KG


Die GmbH & Co KG bietet verschiedene Vorteile für Unternehmer. Einer der wichtigsten
Vorteile ist die Haftungsbeschränkung für die Kommanditisten. Sie haften nur bis zur
Höhe ihrer Einlage und sind somit nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen betroffen,
falls es zu einem Haftungsfall kommt. Die GmbH als Komplementärin hat dagegen eine
unbegrenzte Haftung und ist somit vollständig haftbar.
Ein weiterer Vorteil der GmbH & Co KG ist die Steuertransparenz. Die Gewinne und
Verluste der KG werden auf die Gesellschafter (Kommanditisten) verteilt und von ihnen in
ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Dadurch entfällt die Doppelbesteuerung, die
bei einer Kapitalgesellschaft (wie der GmbH) auftritt. Die Gesellschafter zahlen nur einmal
Steuern auf ihre Gewinne und können somit Steuern sparen.
Ein weiterer Vorteil der GmbH & Co KG ist die Flexibilität bei der Gestaltung der
Gesellschaft. Die Gesellschaftsverträge können individuell gestaltet werden, um die
Bedürfnisse und Ziele der Gesellschafter zu erfüllen. Die GmbH als Komplementärin hat
eine starke Stellung in der Geschäftsführung und kann somit die Unternehmensstrategie
maßgeblich beeinflussen.


Die Gründung einer GmbH & Co KG


Die Gründung einer GmbH & Co KG erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss die
GmbH gegründet werden, indem eine Satzung aufgestellt und ein Gesellschaftsvertrag
abgeschlossen wird. Anschließend wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Die
Gründung der GmbH ist mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro
verbunden.
Danach wird die KG gegründet. Dazu wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und die
Einlage der Kommanditisten festgelegt. Die Einlage kann sowohl in bar als auch in Form
von Sachleistungen erbracht werden. Anschließend wird die KG ebenfalls ins
Handelsregister eingetragen.


Die Geschäftsführung der GmbH & Co KG


Die Geschäftsführung der GmbH & Co KG obliegt der GmbH als Komplementärin. Diese
ist für die Geschäftsführung und Vertretung der KG verantwortlich und hat dabei eine
unbegrenzte Haftung. Die Kommanditisten haben dagegen kein Mitspracherecht in der
Geschäftsführung und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Die Geschäftsführung kann durch einen oder mehrere Geschäftsführer ausgeübt werden.
Die Geschäftsführer werden von der GmbH bestellt und können auch von den
Kommanditisten bestimmt werden. Sie sind für die operative Führung des Unternehmens
verantwortlich und treffen Entscheidungen über das Tagesgeschäft. Die GmbH als
Komplementärin hat jedoch das letzte Wort bei strategischen Entscheidungen.


Die Besteuerung der GmbH & Co KG


Die Besteuerung der GmbH & Co KG ist komplexer als bei einer reinen GmbH oder KG.
Die Gewinne werden auf die Kommanditisten verteilt und von ihnen in ihrer
Einkommensteuererklärung angegeben. Dabei gelten die persönlichen Steuersätze der
Kommanditisten. Die GmbH als Komplementärin ist dagegen körperschaftsteuerpflichtig
und muss ihre Gewinne gesondert versteuern.
Zudem kann die GmbH & Co KG von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. So sind
beispielsweise Investitionen in umweltfreundliche Technologien steuerlich begünstigt.
Auch können Verluste der KG mit Gewinnen der GmbH verrechnet werden, was Steuern
sparen kann.


Ein unverbindliches Erstgespräch für die Gründung einer GmbH & Co KG


Wenn Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co KG interessieren, können Sie ein
unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir können Ihnen helfen, die Vor- und
Nachteile der GmbH & Co KG abzuwägen und die Gründung der Gesellschaft
vorzubereiten.
In dem Gespräch können Sie auch Fragen zur Gründung, Geschäftsführung und
Besteuerung der GmbH & Co KG stellen. Der können Ihnen ebenfalls bei der Aufstellung
des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister helfen.

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+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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