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Die GmbH & Co KG - Was ist das?

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Die GmbH & Co KG - Was ist das?


Die GmbH & Co KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine
GmbH als Komplementärin auftritt. Die GmbH & Co KG kombiniert somit die Vorteile einer
GmbH und einer KG. Die Kommanditisten haben wie bei einer KG eine beschränkte
Haftung, während die GmbH als Komplementärin eine unbegrenzte Haftung hat.


Die Vorteile einer GmbH & Co KG


Die GmbH & Co KG bietet verschiedene Vorteile für Unternehmer. Einer der wichtigsten
Vorteile ist die Haftungsbeschränkung für die Kommanditisten. Sie haften nur bis zur
Höhe ihrer Einlage und sind somit nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen betroffen,
falls es zu einem Haftungsfall kommt. Die GmbH als Komplementärin hat dagegen eine
unbegrenzte Haftung und ist somit vollständig haftbar.
Ein weiterer Vorteil der GmbH & Co KG ist die Steuertransparenz. Die Gewinne und
Verluste der KG werden auf die Gesellschafter (Kommanditisten) verteilt und von ihnen in
ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Dadurch entfällt die Doppelbesteuerung, die
bei einer Kapitalgesellschaft (wie der GmbH) auftritt. Die Gesellschafter zahlen nur einmal
Steuern auf ihre Gewinne und können somit Steuern sparen.
Ein weiterer Vorteil der GmbH & Co KG ist die Flexibilität bei der Gestaltung der
Gesellschaft. Die Gesellschaftsverträge können individuell gestaltet werden, um die
Bedürfnisse und Ziele der Gesellschafter zu erfüllen. Die GmbH als Komplementärin hat
eine starke Stellung in der Geschäftsführung und kann somit die Unternehmensstrategie
maßgeblich beeinflussen.


Die Gründung einer GmbH & Co KG


Die Gründung einer GmbH & Co KG erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss die
GmbH gegründet werden, indem eine Satzung aufgestellt und ein Gesellschaftsvertrag
abgeschlossen wird. Anschließend wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Die
Gründung der GmbH ist mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro
verbunden.
Danach wird die KG gegründet. Dazu wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und die
Einlage der Kommanditisten festgelegt. Die Einlage kann sowohl in bar als auch in Form
von Sachleistungen erbracht werden. Anschließend wird die KG ebenfalls ins
Handelsregister eingetragen.


Die Geschäftsführung der GmbH & Co KG


Die Geschäftsführung der GmbH & Co KG obliegt der GmbH als Komplementärin. Diese
ist für die Geschäftsführung und Vertretung der KG verantwortlich und hat dabei eine
unbegrenzte Haftung. Die Kommanditisten haben dagegen kein Mitspracherecht in der
Geschäftsführung und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Die Geschäftsführung kann durch einen oder mehrere Geschäftsführer ausgeübt werden.
Die Geschäftsführer werden von der GmbH bestellt und können auch von den
Kommanditisten bestimmt werden. Sie sind für die operative Führung des Unternehmens
verantwortlich und treffen Entscheidungen über das Tagesgeschäft. Die GmbH als
Komplementärin hat jedoch das letzte Wort bei strategischen Entscheidungen.


Die Besteuerung der GmbH & Co KG


Die Besteuerung der GmbH & Co KG ist komplexer als bei einer reinen GmbH oder KG.
Die Gewinne werden auf die Kommanditisten verteilt und von ihnen in ihrer
Einkommensteuererklärung angegeben. Dabei gelten die persönlichen Steuersätze der
Kommanditisten. Die GmbH als Komplementärin ist dagegen körperschaftsteuerpflichtig
und muss ihre Gewinne gesondert versteuern.
Zudem kann die GmbH & Co KG von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. So sind
beispielsweise Investitionen in umweltfreundliche Technologien steuerlich begünstigt.
Auch können Verluste der KG mit Gewinnen der GmbH verrechnet werden, was Steuern
sparen kann.


Ein unverbindliches Erstgespräch für die Gründung einer GmbH & Co KG


Wenn Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co KG interessieren, können Sie ein
unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir können Ihnen helfen, die Vor- und
Nachteile der GmbH & Co KG abzuwägen und die Gründung der Gesellschaft
vorzubereiten.
In dem Gespräch können Sie auch Fragen zur Gründung, Geschäftsführung und
Besteuerung der GmbH & Co KG stellen. Der können Ihnen ebenfalls bei der Aufstellung
des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister helfen.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

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Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
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Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie – bei Steuerverkürzung – steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht; zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.

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