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Bundes- und Landessteuer-ID-Nummern

 

Ihre State Tax ID (staatliche Steuer- und Bundessteuernummer - auch bekannt als Arbeitgeberidentifikationsnummer) (EIN) - funktioniert genauso wie eine persönliche Sozialversicherungsnummer, steht aber  für Ihr Unternehmen. Diese ermöglichen Ihrem kleinen Unternehmen staatliche und bundesstaatliche Steuern zahlen.

 

Erhalten Sie eine Bundessteuer-ID-Nummer

 

Ihre Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) ist Ihre Bundessteuer-ID. Diese benötigen Sie, um Bundessteuern zu zahlen, Mitarbeiter einzustellen, ein Bankkonto zu eröffnen sowie Geschäftslizenzen und -Genehmigungen zu beantragen.

Zudem ist es kostenlos, sich für eine EIN zu bewerben, was Sie ebenfalls direkt nach der Registrierung Ihres Unternehmens tun sollten.

Ihr Unternehmen benötigt eine Bundessteuer-ID-Nummer, wenn es eine der folgenden Tätigkeiten ausführt:

  • Mitarbeiter bezahlen
  • Als Gesellschaft einer Partnerschaft agiert
  • Steuererklärungen für Beschäftigung, Verbrauchsteuern oder Alkohol, Tabak und Schusswaffen einreicht
  • Quellensteuern auf Einkommen zahlt, mit Ausnahme von Löhnen, die an einen gebietsfremden Ausländer gezahlt werden
  • Einem Keogh-Plan nachgeht (einem steuerlich aufgeschobenen Pensionsplan)
  • Mit bestimmten Arten von Organisationen zusammenarbeitet

 

Beantragen Sie Ihre persönliche EIN mit dem IRS-Unterstützungstool. Dieses führt Sie durch verschiedene Fragen, wie z.B. Ihrem Namen, Ihrer Sozialversicherungsnummer, Ihrer Adresse und Ihrem "Doing Business as" (DBA) -Namen. Ihre neunstellige Bundessteuer-ID wird Ihnen dann sofort nach der Überprüfung ausgestellt.

 

Ändern oder Ersetzen Ihrer EIN

Wenn Sie bereits über eine EIN verfügen, müssen Sie diese möglicherweise ändern oder durch eine neue ersetzen, sobald bestimmte Änderungen in Ihrem Unternehmen auftreten.

Anlässe zur geschäftlichen Änderungen, bei denen Sie möglicherweise Ihren EIN ändern oder ersetzen müssen, sind folgende:

  • Namensänderung
  • Adressänderung
  • Eigentümerwechsel
  • Veränderungen im Management
  • Änderung des Steuerstatus

 

Ihre Anforderungen hängen ganz von Ihrer Geschäftsstruktur und der Art der aufgetretenen Änderung ab. Erkundigen Sie sich beim IRS, ob Sie Ihre EIN nur ändern oder gar ersetzen müssen.

 

Beantragen Sie eine State Tax Number (staatliche Steuer-ID-Nummer)

Die Notwendigkeit einer State Tax Number (staatlichen Steuer-ID-Nummer) hängt ganz davon ab, ob Ihr Unternehmen staatliche Steuern zahlen muss. Manchmal können Sie staatliche Steuer-ID-Nummern aber auch für andere Funktionen verwenden, z. B. vorm Schutz vor Identitätsdiebstahl bei Einzelunternehmern.

Die Steuerpflichten unterscheiden sich auf staatlicher und lokaler Ebene, weshalb Sie sich am besten mit den Webseiten Ihres Staates in Verbindung setzen sollten.

Um zu erfahren, ob Sie eine staatliche Steuer-ID benötigen, recherchieren und lesen Sie sich ebenfalls durch die Gesetze Ihres Staates in Bezug auf Einkommenssteuern und Arbeitssteuern, um diese besser zu verstehen, da dies die beiden häufigsten Formen staatlicher Steuern für kleine Unternehmen sind.

Der Ablauf, eine staatliche Steuer-ID-Nummer zu erhalten, ähnelt der Beantragung einer Bundessteuer-ID-Nummer, variiert jedoch nach Staat. Sie sollten sich daher bei Ihrer Landesregierung nach den bestimmten Schritten erkundigen.

 

Staatliche Einkommens- und Arbeitssteuern für Unternehmen

Sieben Staaten haben keine Einkommensteuer und zwei weitere erheben nur Steuern auf Einkünfte aus Dividenden. Staaten, die Einkommen besteuern, bestimmen ihre Zahlen basierend auf der Geschäftsstruktur.

Die Steuern der einzelnen Staaten variieren zudem auch nach Arbeits- und Arbeitnehmerentschädigungsversicherung. Diese und andere Implikationen bei der Berechnung der Startkosten und der Auswahl einer Geschäftsstruktur sollten Sie ebenfalls gut recherchieren.

Besuchen Sie dazu am besten die Webseite Ihres Staates, um festzustellen, ob Sie überhaupt eine staatliche Steuernummer benötigen, um staatliche Steuern zu zahlen.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
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Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
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Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
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Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
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Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

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Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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