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Spekulationsfrist

 

Natürliche Personen müssen neben ihrem Einkommen, auch Steuern auf jegliche Gewinne aus privaten Verkäufen sowie Kapitalanlagen zahlen. Bei Veräußerung auf den Gewinn von privaten Vermögensgegenständen fällt die Spekulationssteuer an, diese wird generell abhängig von der individuellen Besteuerung der Privatperson berechnet. Betroffen sind Edelmetalle, Schmuck, Oldtimern, aber auch private Grundstücke und Immobilien.

Bei Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen wird eine Spekulationssteuer fällig, wenn zwischen dem Kauf und Wiederverkauf weniger als 10 Jahre vergangen sind. Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann die Hälfte des Hauses entgeltlich an den Ehegatten übergeben werden, somit beginnt eine neue Spekulationsfrist für den übernommenen Eigentumsanteil. Gleiches gilt für Schenkungs- und Erbfälle.

 

Beim Privatverkauf von Edelmetallen, wie Münzen aus Gold oder Silber fallen Steuern innerhalb von einem Jahr an. Auch bei Sammelerobjekten wie Antiquitäten, Kunst oder Oldtimern Kunstobjekten greift die einjährige Spekulationsfrist.

 

Ausgenommen von der Spekulationsfrist sind gewerbliche Verkäufer, die ihren Gewinn in jedem Fall versteuern müssen. Allerdings können natürliche Personen schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, wenn beispielsweise mindestens drei Immobilien pro Jahr verkauft werden. Außerdem fällt für gewöhnliche Gebrauchsgegenstände keine Spekulationsfrist an, oder wenn der Reingewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft unter 600 Euro liegt. 

 

Die Gewinne aus den Aktienverkäufen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermöge und diese müssen versteuert werden. Auf diese Gewinne wird seit 2009 die Abgeltungssteuer, statt der Spekulationssteuer erhoben. Bislang sind in Deutschland nur die Gewinne aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, somit können bei der Versteuerung Freibeträge ausgeschöpft werden. Die Steuer muss nur bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrages gezahlt werden. Eine Stempelsteuer auf jede Transaktion wird in Deutschland noch nicht erhoben.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

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Stephanie Huter
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