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Spekulationsfrist

 

Natürliche Personen müssen neben ihrem Einkommen, auch Steuern auf jegliche Gewinne aus privaten Verkäufen sowie Kapitalanlagen zahlen. Bei Veräußerung auf den Gewinn von privaten Vermögensgegenständen fällt die Spekulationssteuer an, diese wird generell abhängig von der individuellen Besteuerung der Privatperson berechnet. Betroffen sind Edelmetalle, Schmuck, Oldtimern, aber auch private Grundstücke und Immobilien.

Bei Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen wird eine Spekulationssteuer fällig, wenn zwischen dem Kauf und Wiederverkauf weniger als 10 Jahre vergangen sind. Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann die Hälfte des Hauses entgeltlich an den Ehegatten übergeben werden, somit beginnt eine neue Spekulationsfrist für den übernommenen Eigentumsanteil. Gleiches gilt für Schenkungs- und Erbfälle.

 

Beim Privatverkauf von Edelmetallen, wie Münzen aus Gold oder Silber fallen Steuern innerhalb von einem Jahr an. Auch bei Sammelerobjekten wie Antiquitäten, Kunst oder Oldtimern Kunstobjekten greift die einjährige Spekulationsfrist.

 

Ausgenommen von der Spekulationsfrist sind gewerbliche Verkäufer, die ihren Gewinn in jedem Fall versteuern müssen. Allerdings können natürliche Personen schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, wenn beispielsweise mindestens drei Immobilien pro Jahr verkauft werden. Außerdem fällt für gewöhnliche Gebrauchsgegenstände keine Spekulationsfrist an, oder wenn der Reingewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft unter 600 Euro liegt. 

 

Die Gewinne aus den Aktienverkäufen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermöge und diese müssen versteuert werden. Auf diese Gewinne wird seit 2009 die Abgeltungssteuer, statt der Spekulationssteuer erhoben. Bislang sind in Deutschland nur die Gewinne aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, somit können bei der Versteuerung Freibeträge ausgeschöpft werden. Die Steuer muss nur bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrages gezahlt werden. Eine Stempelsteuer auf jede Transaktion wird in Deutschland noch nicht erhoben.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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