Gründungskanzlei
Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Quellensteuern > Nigeria

Quellensteuern Nigeria

Quellensteuern Nigeria

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 04. Juni 2021

 

Die Quellensteuer (Quellensteuer) ist auf bestimmte Transaktionen anwendbar, wie unten angegeben. Es gibt keinen Unterschied zwischen den Quellensteuersätzen für gebietsansässige und gebietsfremde Unternehmen bzw. Personen.

Arten von Zahlungen Quellensteuer für Unternehmen (%) Quellensteuer für natürliche Personen (%)
Dividenden, Zinsen und Mieten 10 10
Honorare für Direktoren N/A 10
Miete von Ausrüstung 10 10
Lizenzgebühren 10 5
Provisionen, Beratungs-, technische und Dienstleistungsgebühren 10 5
Management-Gebühren 10 5
Bauleistungen (Straßen, Gebäude und Brücken) 2.5 5
Verträge mit Ausnahme von Verkäufen im normalen Geschäftsverkehr 5 5

 

Die Frist für die Einreichung der Quellensteuer beträgt 21 Tage nach Entstehen der Abzugspflicht für Unternehmen.

Die Strafe für das Versäumnis, die Steuer abzuziehen oder abzuführen, beträgt 10 % des nicht abgezogenen/abgeführten Betrags.

Beachten Sie, dass die Unternehmen verpflichtet sind, in elektronischer Form eine Liste aller ihrer Lieferanten für den Monat einzureichen, in der die Steueridentifikationsnummer (TIN), die Adresse der Lieferanten, die Art der Transaktion, die abgezogene Quellensteuer und die Rechnungsnummer angegeben sind.

 

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Nigeria hat Doppelbesteuerungsabkommen mit den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Ländern geschlossen. Nigeria hat auch Steuerabkommen mit Kenia, Mauritius und Polen; diese Abkommen wurden jedoch von der nigerianischen Nationalversammlung nicht ratifiziert. Die Steuerabkommen mit Südkorea, Spanien und Schweden befinden sich noch im Verfahren zur Ratifizierung.

 

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Management/Technische Gebühren
Nicht-vertraglich 10 10 10 10
         
Vertraglich        
Belgien 7.5 7.5 7.5 10
Kanada 7.5 7.5 7.5 10
China 7.5 7.5 7.5 10
Tschechische Republik 7.5 7.5 7.5 10
Frankreich 7.5 7.5 7.5 10
Niederlande 7.5 7.5 7.5 10
Pakistan 7.5 7.5 7.5 10
Philippinen 7.5 7.5 7.5 10
Rumänien 7.5 7.5 7.5 10
Singapur 7.5 7.5 7.5 10
Slowakei 7.5 7.5 7.5 10
Süd-Afrika 7.5 7.5 7.5 10
Südkorea * 7.5 7.5 7.5 10
Spanien 7.5 7.5 7.5 10
Schweden * 7.5 7.5 7.5 10
Vereinigtes Königreich 7.5 7.5 7.5 10
Belgien 7.5 7.5 7.5 10
Kanada 7.5 7.5 7.5 10
China 7.5 7.5 7.5 10
Tschechische Republik 7.5 7.5 7.5 10
Frankreich 7.5 7.5 7.5 10
Niederlande 7.5 7.5 7.5 10
Pakistan 7.5 7.5 7.5 10
Philippinen 7.5 7.5 7.5 10
Rumänien 7.5 7.5 7.5 10
Singapur 7.5 7.5 7.5 10
Slowakei 7.5 7.5 7.5 10
Süd-Afrika 7.5 7.5 7.5 10
Südkorea * 7.5 7.5 7.5 10
Spanien 7.5 7.5 7.5 10
Schweden * 7.5 7.5 7.5 10
Vereinigtes Königreich 7.5 7.5 7.5 10
Belgien 7.5 7.5 7.5 10
Kanada 7.5 7.5 7.5 10
China 7.5 7.5 7.5 10
Tschechische Republik 7.5 7.5 7.5 10
Frankreich 7.5 7.5 7.5 10
Niederlande 7.5 7.5 7.5 10
Pakistan 7.5 7.5 7.5 10
Philippinen 7.5 7.5 7.5 10
Rumänien 7.5 7.5 7.5 10
Singapur 7.5 7.5 7.5 10
Slowakei 7.5 7.5 7.5 10
Süd-Afrika 7.5 7.5 7.5 10
Südkorea * 7.5 7.5 7.5 10
Spanien 7.5 7.5 7.5 10
Schweden * 7.5 7.5 7.5 10
Vereinigtes Königreich 7.5 7.5 7.5 10

* Die Steuerabkommen mit Südkorea und Schweden befinden sich noch in der Ratifizierung.

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?

Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.

Jetzt Angebot anfordern
Gründungskanzlei

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)69 / 247563065 tl@gruendungskanzlei.eu Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Gründungskanzlei
Gründungskanzlei
Tatjana Lintner

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Gründungskanzlei
+49 / 247563065 tl@gruendungskanzlei.eu Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
Cryptogewinne

So versteuern Sie Cryptogewinne

One-Stop-Shop-Verfahren: Was müssen Unte...

Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich...

Die 17 Bitcoin- und kryptofreundlichsten...

Welches sind eigentlich die kryptofreundlichsten Län...

So erstellen Sie ein ICO

Wie erstellt und startet man ein eigenes, e...

Ein Geschäftskonto eröffnen

Eröffnen Sie am besten ein Geschäftskonto, wenn Sie...

Besteuerung grenzüberschreitender Dienst...

Durch die zunehmende Internationalisierung der Wirts...