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Quellensteuern Nicaragua

Steueroptimierung und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Steuerlast.

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 22 Juni 2021

 

Zahlungen an Gebietsansässige

Dividendenzahlungen an gebietsansässige Aktionäre (Körperschaften oder natürliche Personen) unterliegen einer Quellensteuer (Quellensteuer) von 15 %.

Zahlungen von Lizenzgebühren an gebietsansässige natürliche oder juristische Personen unterliegen einer Quellensteuer von 15%.

Zinszahlungen an eine ansässige natürliche oder juristische Person unterliegen einer Quellensteuer von 15 %.

Freiberufliche Dienstleistungen, die von einer natürlichen Person erbracht werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10 %.

Zahlungen für den lokalen Erwerb von Waren und Dienstleistungen unterliegen einer Quellensteuer von 2 %.

Zahlungen an Gebietsfremde

Zahlungen von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsgebühren an Gebietsfremde unterliegen der Quellensteuer wie folgt:

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Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Steueroptimierung

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Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

Zahlung Quellensteuer (%)
Dividenden 15
Zinsen:  
Nicht-Finanzunternehmen 15
Finanzielle Unternehmen 15
Lizenzgebühren 15
Erbrachte Dienstleistungen im Allgemeinen 20
Fernseh- und Radioprogramme oder Abonnements 15

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Grundsätzlich hat Nicaragua mit keinem Land ein Abkommen oder einen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.

Transaktionen mit Steuerparadiesen

Auf Ausgaben, die von in Nicaragua ansässigen Personen an eine natürliche oder juristische Person gezahlt werden, die in einer Steueroase ansässig ist, wird eine Quellensteuer von 30 % erhoben. Ein Steuerparadies kann in diesem Zusammenhang sein:

  1. ein ausländisches Gebiet, in dem die Einkommensteuer "wesentlich" niedriger ist als die nicaraguanische Einkommensteuer
  2. ein ausländisches Land oder Gebiet, das vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes für das entsprechende Steuerjahr als unkooperatives Land eingestuft wurde, oder
  3. ein ausländisches Gebiet, das auf der Liste des nicaraguanischen Ministeriums für öffentliche Finanzen und Kreditwesen steht.

 

Beachten Sie, dass die nicaraguanische Regierung die Liste der als Steuerparadiese geltenden Gebiete nicht veröffentlicht hat.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
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