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Zuletzt geprüft - 22 Juni 2021
Dividendenzahlungen an gebietsansässige Aktionäre (Körperschaften oder natürliche Personen) unterliegen einer Quellensteuer (Quellensteuer) von 15 %.
Zahlungen von Lizenzgebühren an gebietsansässige natürliche oder juristische Personen unterliegen einer Quellensteuer von 15%.
Zinszahlungen an eine ansässige natürliche oder juristische Person unterliegen einer Quellensteuer von 15 %.
Freiberufliche Dienstleistungen, die von einer natürlichen Person erbracht werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10 %.
Zahlungen für den lokalen Erwerb von Waren und Dienstleistungen unterliegen einer Quellensteuer von 2 %.
Zahlungen an Gebietsfremde
Zahlungen von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsgebühren an Gebietsfremde unterliegen der Quellensteuer wie folgt:
Zahlung | Quellensteuer (%) |
Dividenden | 15 |
Zinsen: | |
Nicht-Finanzunternehmen | 15 |
Finanzielle Unternehmen | 15 |
Lizenzgebühren | 15 |
Erbrachte Dienstleistungen im Allgemeinen | 20 |
Fernseh- und Radioprogramme oder Abonnements | 15 |
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Grundsätzlich hat Nicaragua mit keinem Land ein Abkommen oder einen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.
Auf Ausgaben, die von in Nicaragua ansässigen Personen an eine natürliche oder juristische Person gezahlt werden, die in einer Steueroase ansässig ist, wird eine Quellensteuer von 30 % erhoben. Ein Steuerparadies kann in diesem Zusammenhang sein:
Beachten Sie, dass die nicaraguanische Regierung die Liste der als Steuerparadiese geltenden Gebiete nicht veröffentlicht hat.
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