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Zuletzt geprüft - 22 April 2021
Die Quellensteuer (Quellensteuer) wird auf Bruttozahlungen an Gebietsfremde erhoben und muss innerhalb von 30 Tagen nach der Zahlung an die Steuerbehörde überwiesen werden. In Fällen, in denen der Steuersatz des Abkommens höher ist als der gesetzliche Satz, gilt der niedrigere gesetzliche Satz. Die Quellensteuer für die einzelnen Zahlungen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
| Nicht-vertraglich | 20 | 20 | 20 |
| Vertraglich: | |||
| Kanada | 15 | 25* | 10 |
| CARICOM | 0 | 15 | 15 |
| Vereinigtes Königreich | 10 | 15 | 10 |
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* Es würde der niedrigere gesetzte Satz von 20% gelten.
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