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Zuletzt geprüft - 11. Dezember 2021
Grönland hat die folgenden Quellensteuersätze:
Die vertraglichen Sätze lauten wie folgt:
Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
Dänemark | 35 | 0 | 10 |
Färöer Inseln | Keine Befreiung (36% to 44%) | 0 | 25 |
Island | 35 | 0 | 15 |
Norwegen | 35 | 0 | 10 |
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Grönland hat eine begrenzte allgemeine internationale Missbrauchsbekämpfungsvorschrift eingeführt, wonach einem Steuerpflichtigen die Vorteile eines DBA nicht gewährt werden, wenn in Anbetracht aller relevanten Umstände vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Gewährung dieses Vorteils eines der Hauptziele der Vereinbarung oder des Geschäfts ist, es sei denn, es ist davon überzeugt, dass die Gewährung des Vorteils unter den konkreten Umständen mit dem Inhalt und dem Zweck der betreffenden Bestimmung übereinstimmt.
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