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Quellensteuern Grönland

Steueroptimierung und rechtssichere Gestaltung für internationale Geschäfte. Wir beraten Sie bei der optimalen Strukturierung Ihrer Steuerlast.

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Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 11. Dezember 2021

 

Grönland hat die folgenden Quellensteuersätze: 

 

  • Ausschüttungen: 36% bis 44%, je nach Gemeinde (kann durch einen Vertrag gesenkt werden). Es ist zu beachten, dass gezahlte Dividenden bei der Körperschaftssteuer abzugsfähig sind.
  • Zinsen: Es gibt keine Quellensteuer (Quellensteuer) auf Zinsen.
  • Lizenzgebühren: 30 % (kann aufgrund eines Abkommens reduziert werden).

 

Die vertraglichen Sätze lauten wie folgt: 

 

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Rechtssichere Beratung

Vollständige rechtliche Absicherung Ihrer Steueroptimierung

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Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren - alle Kosten werden im Voraus kommuniziert

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Immer die passende Lösung

Individuelle Beratung für Ihr spezifisches Geschäftsmodell

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Keine falschen Versprechen

Ehrliche Beratung ohne unrealistische Steuervorteile

Empfänger Quellensteuer (%)
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Dänemark 35 0 10
Färöer Inseln Keine Befreiung (36% to 44%) 0 25
Island 35 0 15
Norwegen 35 0 10

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Begrenzte internationale allgemeine Missbrauchsbekämpfung

 

Grönland hat eine begrenzte allgemeine internationale Missbrauchsbekämpfungsvorschrift eingeführt, wonach einem Steuerpflichtigen die Vorteile eines DBA nicht gewährt werden, wenn in Anbetracht aller relevanten Umstände vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Gewährung dieses Vorteils eines der Hauptziele der Vereinbarung oder des Geschäfts ist, es sei denn, es ist davon überzeugt, dass die Gewährung des Vorteils unter den konkreten Umständen mit dem Inhalt und dem Zweck der betreffenden Bestimmung übereinstimmt.

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Stephanie Huter
Stephanie Huter

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