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Quellensteuer Bolivien

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Corporate – Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 08.April 2021

 

Ausschüttungen an in Bolivien ansässige Personen

Dividenden, die an in Bolivien ansässige natürliche oder juristische Personen gezahlt werden, sind nicht steuerpflichtig.

 

Zahlungen von Unternehmen an natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, die nicht durch eine Rechnung oder einen Steuerbeleg belegt sind, unterliegen einer Quellensteuer (Quellensteuer) von 8 % auf Waren und 15,5 % auf Dienstleistungen.\

 

Zahlungen an Nichtansässige

Dividendenzahlungen, Gewinnausschüttungen an den Hauptsitz durch bolivianische Niederlassungen, Zinszahlungen, Lizenzgebühren und Gebühren für jegliche Art von Dienstleistungen, die an Nichtansässige gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 12,5%.

 

Tätigkeiten, die teilweise im bolivianischen Hoheitsgebiet von Nichtansässigen ausgeübt werden (z.B. Telekommunikationsdienstleistungen, Versicherungen, Transport, Produktion/Vertrieb von Kinofilmen usw.), unterliegen einer reduzierten Quellensteuer von 2,5%.

 

 

Steuerabkommen

Bolivien hat derzeit ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit der Andengemeinschaft (d.h. Kolumbien, Ecuador und Peru), Argentinien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich in Kraft.

 

Das DBA mit Spanien und Schweden sieht für Dividendenausschüttungen einen Quellensteuersatz von 10 % bzw. 0 % vor, vorausgesetzt, die spanische oder schwedische Holdinggesellschaft weist nach, dass sie der wirtschaftliche Eigentümer ist und eine Beteiligung von mehr als 25 % an der bolivianischen Gesellschaft hält.

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Stephanie Huter
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