Startseite > Rechtsgrundlagen > Steuern (International) > Quellensteuern > Bahrain
Quellensteuer Bahrain
Quellensteuer Bahrain
Corporate - Quellensteuer
Zuletzt überprüft - 3. September 2021
Es gibt keine Quellensteuern (Quellensteuer) auf die Zahlung von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren in Bahrain.
Steuerabkommen
Bahrain hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit verschiedenen Ländern in Kraft, darunter Ägypten, Algerien, Bangladesch, Barbados, Belgien, Bermuda, Brunei, Bulgarien, China, Estland, Frankreich, Georgien, Iran, Irland, Isle of Man, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Jordanien, Republik Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Marokko, Niederlande, Pakistan, Philippinen, Portugal, Seychellen, Singapur, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Vereinigtes Königreich, Usbekistan und Jemen.
Sie möchten eine Firma im Ausland gründen?
Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Ihre Firmengründung im Ausland – vertraulich, rechtskonform & transparent.
Jetzt Angebot anfordernNehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP

Tatjana Lintner
Key account manager bei W-V Law Firm LLP
