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Quellensteuer Argentinien

Quellensteuer Argentinien

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt überprüft - 10. Steptember 2021

 

Quellensteuern auf Dividenden und Gewinnausschüttungen

Als Ergebnis der Steuerreform 2021 wurde die QuSt für Dividendenausschüttungen und Gewinnüberweisungen von Zweigstellen auf einen Satz von 7% für Gewinne festgelegt, die in den Geschäftsjahren erzielt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Für die Zeiträume 2018 bis 2020 betrug die anwendbare QuSt auf Dividenden ebenfalls 7%.

Mit der Steuerreform 2017 wurde die sogenannte "Ausgleichssteuer" für Gewinne ab dem 1. Januar 2018 ab oder nach dem 1. Januar 2018 abgeschafft. Die Ausgleichssteuer war eine QuSt, die zu einem Satz von 35% auf Dividendenausschüttungen erhoben wurde, die über den Steuergewinn hinausgingen. Die Ausgleichssteuer gilt jedoch weiterhin für Dividenden- und Zweigniederlassungsgewinnausschüttungen für aus und vor dem 1. Januar 2018 angesammelten Gewinnen, die zum Jahresende vor der entsprechenden Ausschüttung über dem Steuerergebnis lagen.

 

Sonstige Zahlungen

Andere Zahlungen an Gebietsansässige und Ausländer unterliegen den QuSt-Sätzen wie folgt:

 

Empfänger

QuSt (%)
InteresseLizenzgebühren (1,2)

Gebietsansässige Kapitalgesellschaften

           

6/28 (3)6 (4)
Gebietsansässige Personen6/28 (3)6 (4)
   
Nicht gebietsansässige Kapitalgesellschaften und Personen  
Nicht vertraglich:15.05/3521/28
Vertraglich:  
Australien1210/15
Österreich (12)123/5/10/15
Belgien0/12 (15)3/5/10/15
Bolivien15.05/3521/28
Brasilien1510/15
Kanada12.53/5/10/15
Chile4/12/153/10/15
China (10)123/5/7/10
Dänemark12 (5)3/5/10/15
Finnland153/5/10/15
Frankreich (15)15/05. (7)15
Deutschland10/15 (7)15
Italien15.05./20 (5)10/18
Japan (13)123/5/10
Luxemburg (14)123/5/10
Mexiko1210/15
Niederlande123/5/10/15
Norwegen12.5 (8)3/5/10/15
Katar (10)1210
Russland1515
Spanien123/5/10/15
Schweden12.53/5/10/15
Schweiz123/5/10/15
Türkei (11)123/5/10
Vereinigte Arabische Emirate1210
Vereinigtes Königreich12 (5)3/5/10/15

Hinweis:

 

  1. Die Einbehaltung von Zins- und Lizenzzahlungen an Gebietsfremde basiert auf einem Pauschalsatz von 35%, der auf eine angenommene prozentuale Rohertragsmarge angewendet wird. Diese Marge ist zwar nicht anfechtbar, aber der resultierende Satz kann durch bilaterale Verträge begrenzt werden. Im Rahmen der Steuerreform von 1998 beträgt die allgemeine Zinsmarge für im Ausland erhaltene Kredite 100%. Eine Marge von 43% ist jedoch anwendbar (i) wenn der Schuldner eine lokale Bank ist; ii) wenn es sich bei dem Gläubiger um ein ausländisches Finanzinstitut handelt, dass sich in einem Land befindet, dass nicht als Steuerland mit niedrigem oder keinem Steuerrecht gilt, oder in Ländern, die mit Argentinien ein Abkommen über den Informationsaustausch unterzeichnet haben und über keine Bankgeheimnisgesetze verfügen, die unter der Aufsicht der jeweiligen Zentralbank stehen; iii) wenn die Zinsen für ein Darlehen gezahlt werden, dass für den Kauf von anderen Sachanlagen als Kraftfahrzeugen bestimmt ist; iv) wenn die Zinsen für Schuldverschreibungen (Privatanleihen) gezahlt werden, die von lokalen Unternehmen ausgegeben und in bestimmten Ländern registriert sind, die ein Abkommen mit Argentinien zum Schutz von Investitionen unterzeichnet haben; und (v) auf Zinsen, die auf Termineinlagen bei lokalen Banken gezahlt werden.

 

Tantiemen umfasst eine Vielzahl von Konzepten. Die in dieser Spalte angegebenen Sätze beziehen sich speziell auf Dienstleistungen, die sich aus Vereinbarungen ergeben, die unter das Gesetz über ausländische Technologien gelten, wie folgt:

  • Technische Hilfe, Technologie und Technik, die in Argentinien nicht erhältlich sind: 21% (35% auf den angenommenen Gewinn von 60%).
  • Einstellung von Rechten oder Lizenzen für Erfindungspatente, Verwertung und technische Hilfe, die in Argentinien erhältlich sind: 28% (35% auf angenommenen Gewinn von 80%). Bei nicht registrierten Verträgen beträgt die Rate je nach Fall 31,5% (Gewinn von 90% wird angenommen) oder 35% (Gewinn von 100% wird angenommen).

Mehrere andere Begriffe von "Lizenzgebühren" unterliegen Sätzen, die wiederum vertraglich begrenzt werden können. Eine breite Stichprobe dieser Konzepte und der nicht vertragsgebundenen effektiven Sätze sind in Anmerkung 2 aufgeführt.

 

  1. Zahlungen an Gebietsfremde (nur) für "Lizenzgebühren", Mieten, Gebühren, Provisionen usw. in Bezug auf die folgenden Punkte unterliegen der Einbehaltung zu den unten angegebenen Sätzen auf der Grundlage der angenommenen Rohertragsmargen (Anmerkung 1), sofern dies nicht vertraglich begrenzt ist. Der betreffende Vertrag sollte konsultiert werden, um etwaige Beschränkungen in jedem Einzelfall festzulegen.

 

 

ZahlungenQuSt (%)
Fracht- und Passagierbuchungen (außer solchen, die durch besondere Verträge abgedeckt sind), Nachrichten- und Feature-Dienstleistungen, Versicherungs-Underwriting3.50
Container7.00
Copyright12.25
Vermietung von beweglichen Sachen14.00
Verleih von Film-, Video- und Tonbändern und Lizenzgebühren; Radio-, Fernseh-, Tele- und Telefaxübertragungen; alle anderen Mittel zur Projektion, Wiedergabe, Übertragung oder Verbreitung von Bild oder Ton; Verkauf von Vermögenswerten in Argentinien17.50
Vermietungen von Immobilien21.00
Alle anderen argentinischen Einkünfte (es sei denn, der Gebietsfremde ist oder war vorübergehend ansässig)31.50

 

  1. Der höhere Steuersatz gilt für nicht registrierte Steuerpflichtige. Auf Zinsen, die von Finanzinstituten oder Börsen-/Offenmarktmaklern an Unternehmen gezahlt werden, muss die Einkommensteuer mit 3% (10%, wenn sie nicht registriert sind) einbehalten werden; Natürliche Personen sind steuerbefreit.
  2. Gebietsansässige Unternehmen und natürliche Personen, die für Steuerzwecke registriert sind und unterliegen einer QuSt von 6% (28%, wenn sie nicht registriert sind).
  3. Zinsen sind befreit, wenn sie für Kreditverkäufe von Maschinen oder anderen Geräten, spezifische Bankdarlehen zu Vorzugszinsen oder Darlehen von öffentlichen Einrichtungen gezahlt werden.
  4. Das Abkommen begrenzt die Besteuerung von Zinsen auf 20% (registriert).
  5. Der Satz von 10% gilt für Zinsen auf Kreditverkäufe von Investitionsgütern, Bankdarlehen oder Finanzierungen öffentlicher Arbeiten; ansonsten 15%.
  6. Zinsen, die für Darlehen mit Garantie des Norwegischen Instituts für Kreditgarantien gezahlt werden oder im Zusammenhang mit der Einfuhr von Industrieanlagen, sind steuerfrei.
  7. Der Vertrag ist am 4. Februar 2019 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen würden in der Regel ab dem 1. Januar 2020 gelten.
  8. Der Vertrag wurde im Dezember 2018 unterzeichnet. Noch ausstehend sind die entsprechenden Ratifizierungen durch beide Länder.
  9. Der Vertrag wurde im April 2018 unterzeichnet. Ist aber noch ausstehend, solange die Ratifizierung durch beide Länder aussteht.
  10. Der Vertrag wurde  im Dezember 2019 unterzeichnet. Ist aber noch ausstehend, solange die Ratifizierung durch beide Länder aussteht.
  11. Der Vertrag wurde im Juni 2019 unterzeichnet. Ist aber noch ausstehend, solange die Ratifizierung durch beide Länder aussteht.
  12. Der Vertrag wurde im April 2019 unterzeichnet. Ist aber noch ausstehend, solange die Ratifizierung durch beide Länder aussteht.
  13. Im Dezember 2019 wurde ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, dass noch nicht ratifiziert wurde. Sobald dies in Kraft getreten ist, wird eine Senkung der Zinsen der QuSt (12%) und der Lizenzgebühren der QuSt (3%/5%/10%) eingeführt werden.

 

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