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Firmengründung Singapur

0–17 % Steuern möglich. Wir vergleichen die besten Standorte wie Singapur, Hongkong oder USA – und finden die beste Lösung für Ihr Geschäftsmodell.

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Die Gründungskanzlei ist seit 2013 tätig

Unser Team besteht aus 18 Experten und wir haben bereits über 2000 Unternehmen weltweit gegründet – darunter viele in Hongkong.

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Vorteile einer Firmengründung in Singapur

Hohe Reputation

Singapur gilt als stabiler und zuverlässiger Standort

0 % Steuer auf Auslandseinkünfte

Keine Steuer auf Gewinne außerhalb Singapurs

Starker Bankenstandort

Kontoeröffnung in Singapur oder der Schweiz möglich

Schnelle Gründung

5–8 Werktage inklusive Holdingstruktur

Gründung ohne Anreise

Auch Kontoeröffnung bei ausgewählten Banken möglich

AAA-Rating

Bestnoten von S&P, Moody’s und Fitch

Steuerfreier Im- & Export

Optimale Bedingungen für globalen Handel

Planungssicherheit

Stabiler Standort im Vergleich zu Hongkong

Haftungsbeschränkung

Schutz für Gesellschafter und Geschäftsführer

Rechtsform: PTE LTD in Singapur

Die Private Limited Company (PTE LTD) ist die beliebteste Unternehmensform in Singapur. Sie bietet internationale Anerkennung, Steuervorteile für Auslandseinkünfte und ein stabiles Geschäftsumfeld.

Progressive Besteuerung

Bis SGD 10.000 → 4,5 %, bis SGD 300.000 → 9 %, darüber hinaus → 17 %.

Steuerbefreiung in den ersten 3 Jahren

In den ersten 3 Jahren sind Unternehmen steuerfrei. Auch erste SGD 100.000 Gewinn jährlich sind befreit.

Besteuerung inländischer Erträge

Lokale Einkünfte werden mit bis zu 17 % Körperschaftsteuer besteuert.

Steuerfreiheit für Auslandseinkünfte

Keine Besteuerung auf Gewinne, die außerhalb Singapurs erwirtschaftet wurden.

Bankgeheimnis mit Einschränkungen

Bankdaten werden ohne Zustimmung nicht weitergegeben – Ausnahme: schwerwiegende Straftaten. CRS gilt dennoch weltweit.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

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Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

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Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

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Kanzleiwechsel erschwert

Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

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Datenschutz und Kanzleistandort

Ihre Unterlagen sind bei uns sicher. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter mit Verschwiegenheitspflicht.

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Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

Häufige Fragen zur Firmengründung in Singapur

Anforderungen an eine Singapur PTE LTD
  • Kein Mindestkapital, außer bei Arbeitsgenehmigungen: SGD 100.000 erforderlich
  • Mindestens 1 Direktor & 1 Sekretär mit Wohnsitz in Singapur
  • Namensaktien & Aktionärsregister erforderlich
Besondere Anforderungen an Firmennamen

Der Firmenname muss durch die ACRA (Accounting & Corporate Regulatory Authority) genehmigt werden.

Buchführung und Revisionspflicht
  • Buchführung ist Pflicht
  • Revisionspflicht gilt nur bei über 20 Aktionären oder Jahresumsatz > SGD 5 Mio
  • Revisor muss in Singapur wohnhaft und zugelassen sein
Generalversammlungen in Singapur

Die jährliche Generalversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben, kann aber bei Zustimmung aller Aktionäre entfallen. Oft digital durchführbar.

Steuervorteile in Singapur
  • Auslandseinkünfte steuerfrei (wenn nicht nach Singapur überwiesen)
  • Keine Kapitalertragssteuer, Dividenden steuerfrei
  • Körperschaftsteuersatz: 0 – 17 %
Warum Singapur Hongkong überholt hat

Singapur gilt heute als sicherer, stabiler und wirtschaftsfreundlicher als Hongkong. Mit Zugang zu internationalen Banken, hoher Akzeptanz weltweit und niedrigen Steuern ist Singapur führend im asiatischen Raum.

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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer Unternehmen gründen und Anteile halten. Das deutsche Außensteuergesetz muss jedoch beachtet werden, weil weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen zugerechnet werden.

Muss man im Gründungsland wohnen?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das Land ausländische Eigentümer zulässt. Die Geschäftsleitung und eine Betriebsstätte müssen jedoch im Gründungsland bestehen, sonst droht Nachversteuerung in Deutschland.

Problematische Kanzleien

Manche Kanzleien erschweren die Schließung durch Knebelverträge und Druck. Achten Sie auf Anbieter mit Erfahrung und guter Reputation.

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Wir bieten einen unkomplizierten Kanzleiwechsel ohne versteckte Kosten. Wechseln Sie jederzeit – Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen auf Wunsch.

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Keine Steuern? Stiftungslösungen

Es gibt Länder ohne oder mit sehr niedrigen Steuern. Ohne Wohnsitz dort profitieren Sie selten davon. Anbieter, die anderes versprechen, führen Sie in die Steuerhinterziehung – mit harten Strafen. Nutzen Sie lieber legale Stiftungsmodelle für Steueroptimierung.

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Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine Beratung unumgänglich.
Gerne senden Sie wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich – Sie können daher nur profitieren.

Stephanie Huter
Stephanie Huter

Key account manager bei W-V Law Firm LLP

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  • Auswahl der optimalen Gerichtsbarkeit
  • Schritt-für-Schritt-Plan zur Unternehmensregistrierung
  • Empfehlungen zur Eröffnung eines Bankkontos
  • Eine kostenlose 15-minütige Beratung
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