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Firmengründung Irland – Eine gute Wahl für eine Firmengründung?

Generell lässt sich sagen, dass Irland ein sehr investitionsfreundliches Klima bietet. Firmengründungen sind vergleichsweise rasch und unbürokratisch und mit geringen Kostenaufwand durchführbar.
Der größte Vorteil Irlands ist die niedrige Körperschaftsteuer von nur 12.5%.

Inselstaat Irland

Irland ist ein Inselstaat, welcher im Westen und Süden vom Atlantik umgegeben ist, im Norden an das Vereinigte Königreich (Nordirland) und im Osten an der Irischen See angrenzt. Seit 1973 gehört Irland zur Europäischen Union.

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Sehr sicherer Finanzplatz
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Liberales Steuersystem
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Besondere Steuervorteile
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Keine Anreise nötig

Wirtschaftliche Lage Irlands

Trotz gestiegener Lohnkosten konnte Irland den Großteil der bereits ansässigen Firmen im Land halten und sogar neue Unternehmen für sich gewinnen. So liegt die Konzentration auf innovative Branchen mit hoher Wertschöpfung, wie Branchen aus der Bieotechnologie. Desweiteren ist ein hoher Zuwachs von Firmen im Dienstleistungsbereich zu verzeichnen. So werden z.B. diverse Back-Office-Angelegenheiten internationaler Firmen nach Irland ausgelagert. Auch Call Center werden immer mehr von international agierenden Unternehmen auf der „Grünen Insel“ aufgebaut.

Rechtliche Situation Irlands

Irland hat ein einzigartiges Rechtsystem. Wohingegen in anderen Ländern das Rechtssystem nur auf die vom Parlament erlassenen Gesetze beruht, besteht das Rechtsystem in Irland sowohl auf die Gesetze als auch auf von irischen Gerichten erlassene Urteile (Common Law). Somit werden bestehende Urteile als Grundlage für Entscheidungen gleicher oder ähnlich gelagerter Sachverhalte herangezogen.

 




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VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN IRLAND

  • Effektive Steuerbelastung von 12.5% des Unternehmens bei richtiger Ausgestaltung
  • EU Mitgliedschaft seit 1973
  • Hervorragende Infrastruktur
  • Geringe Gründungs- und Verwaltungskosten
  • Haftungsbegrenzung auf das gezeichnete Aktienkapital
  • Bankgeheimnis für juristische Personen
  • Direktor muss nicht in Irland wohnen
  • Doppelsteuerabkommen mit vielen weiteren Ländern
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital für Gründung einer Limited
  • Stabile Rechtssituation und starkes Wirtschaftswachstum
  • Nur 6.25% Steuern auf Einnahmen durch Patente und aus Lizenzgeschäften

 

Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der NRD hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom NDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer. Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt.

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Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Wir halten uns an unseren Kodex

Mit diesem Prinzipien sind wir seit 2013 erfolgreich am Markt vertreten. Transparenz und Zuverlässigkeit haben bei uns oberste Priorität.

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Rechtssichere Gründungen
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EU-Rettungsschirm - Nicht mehr für Irland, aber von großem Vorteil

Irland hat Anfang 2014 den Rettungsschirm der EU verlassen. Der resultierende Vorteil für Irland daraus war, dass die irische Regierung in seiner Entscheidungsfreiheit wieder erheblich flexibler wurde und EU-Massenregelungen weggefallen sind. Somit wurde die Konkurrenzfähigkeit von Irland gestärkt und es kam zu einem Zustrom von Auslandsinvestitionen.

 

Weitere Vorteile Irlands:

  • Niedrige Arbeitgeberanteile für Beschäftigte
  • Irland gehört mit zu den Steuerparadiesen

 

 

Steuerlast im Vergleich

Erfahren sie anhand dieser Beispielzahlen wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH, einer Irland Limited und einer Offshore Gesellschaft in Irland ist.

  GmbH Irland Limited Company
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) 10.000 EUR (12,5%)
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) entfällt
Quellensteuer entfällt Auf ins Ausland abfließende Dividenden erhebt Irland 20% Quellensteuer. (Ausnahme EU-Ausland und DBA)
Gewinn nach Steuern 55.160,- EUR 70.000,- EUR
STEUERLAST 24.840,- EUR 10.000,- EUR

Firma in Irland gründen – So geht´s

Die Gründung einer Firma in Irland ist einfach und der Gründer muss nicht nach Irland reisen. Für die Gründung wird lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung benötigt. Je nach Wahl der Bank u.U. auch ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

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